Hallo Zusammen,
ich habe eine Pfändung seit 2022 (Betrag1) am laufen, die Restschuld ist noch nicht beglichen.
Nun haben wir ein Schreiben vom jeweiligen Gläubiger erhalten, dass der Pfändungsbetrag ermäßigt (Betrag 2) wurde.
Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab. Ich hatte versucht über den Mitarbeiter über Pfändung eine neue Historie anzugeben mit de aktuelle Betrag 2. Leider gibt das Programm folgenden Fehlerhinweis:
Fehler #LN23933
Für den Pfändungsbeschluss 2 wurde das Feld 'Gewöhnliche Forderung' ab 12/2023 von "Betrag 1" EUR in
"Betrag 2" EUR geändert. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Tilgungen und der
angefallenen Zinsen würde die Restforderung -XX betragen.
» Erfassen Sie im Feld 'Gewöhnliche Forderung oder korrigieren Sie das Feld 'Gewöhnliche
Forderung' für 11/2023.
Wie ändere ich meinen Pfändungsbetrag auf den aktuellen Betrag 2 ?
Danke im Voraus! 🙂
Hallo,
haben Sie tatsächlich auf den Button (1) geklickt, und so eine neue Historie ab 12/23 erstellt, die bei (2) erschienen ist? Oder haben Sie nur im Feld bei (3) den Betrag geändert?
Ja ich bin tatsächlich über die 3 Punkte vorgegangen.
Hallo,
addieren Sie die im betreffenden Pfändungsbeschluss bereits abgerechneten Tilgungsbeträge auf den Ihnen genannten Pfändungsrestbetrag auf. Die so ermittelte Restforderung erfassen Sie im Feld "gewöhnliche Forderung:".
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo,
es wäre schön, wenn Ihre Antwort als Unterpunkt 2.xx in dem Dokument Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung - DATEV Hilfe-Center aufgenommen würde, denn logisch oder intuitiv ist diese Vorgehensweise nicht.