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Pfändung Änderung bzw. Ermäßigung

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letzte Antwort am 02.01.2024 12:37:41 von lohnhilfe
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xasx
Beginner
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206 Mal angesehen

Hallo Zusammen, 

 

ich habe eine Pfändung seit 2022 (Betrag1) am laufen, die Restschuld ist noch nicht beglichen. 

Nun haben wir ein Schreiben vom jeweiligen Gläubiger erhalten, dass der Pfändungsbetrag ermäßigt (Betrag 2) wurde.

 

Wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab. Ich hatte versucht über den Mitarbeiter über Pfändung eine neue Historie anzugeben mit de aktuelle Betrag 2. Leider gibt das Programm folgenden Fehlerhinweis: 

 

Fehler #LN23933
Für den Pfändungsbeschluss 2 wurde das Feld 'Gewöhnliche Forderung' ab 12/2023 von "Betrag 1" EUR in
"Betrag 2" EUR geändert. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Tilgungen  und der
angefallenen Zinsen  würde die Restforderung -XX betragen.
» Erfassen Sie im Feld 'Gewöhnliche Forderung oder korrigieren Sie das Feld 'Gewöhnliche
Forderung' für 11/2023.

 

Wie ändere ich meinen Pfändungsbetrag auf den aktuellen Betrag 2 ?

 

Danke im Voraus! 🙂

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 5
190 Mal angesehen

Hallo,

 

haben Sie tatsächlich auf den Button (1) geklickt, und so eine neue Historie ab 12/23 erstellt, die bei (2) erschienen ist? Oder haben Sie nur im Feld bei (3) den Betrag geändert? 

 

lohnhilfe_0-1702479416413.png

 

LG
VM
xasx
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
168 Mal angesehen

Ja ich bin tatsächlich über die 3 Punkte vorgegangen.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
124 Mal angesehen

Hallo,

 


addieren Sie die im betreffenden Pfändungsbeschluss bereits abgerechneten Tilgungsbeträge auf den Ihnen genannten Pfändungsrestbetrag auf. Die so ermittelte Restforderung erfassen Sie im Feld "gewöhnliche Forderung:".


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
85 Mal angesehen

Hallo,

 

es wäre schön, wenn Ihre Antwort als Unterpunkt 2.xx in dem Dokument Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung - DATEV Hilfe-Center aufgenommen würde, denn logisch oder intuitiv ist diese Vorgehensweise nicht. 

LG
VM
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letzte Antwort am 02.01.2024 12:37:41 von lohnhilfe
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