Bitte beachten Sie unbedingt dieses Dokument: ► 1006556 - Personalnummer ändern in LODAS - DATEV Wissensplattform Dokument Hintergrund Die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) wird immer für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres erstellt, egal ob eine Ganzjahresbeschäftigung vorlag oder nur ein Teilzeitraum wegen Ein- oder Austritts bzw. mehrere Teilabrechnungszeiträume. Aus diesem Grund müssen alle uv-pflichtigen Entgelte als Gesamtsumme mit einer Meldung übermittelt werden. Für den digitalen Lohnnachweis gilt das nicht, da hier ohnehin nur die Gesamtentgelte und -stunden pro Betrieb gemeldet werden. (Die von DATEV angebotene Auswertung 420 - Einzelaufstellung Unfallversicherung dient nur zu Kontrollzwecken und ist kein Teil des zu übermittelnden Datensatzes DSLN.) ► Meldeverfahren zur Unfallversicherung Punkt 4.11 ► Verfahrensgrundlagen zum UV-Meldeverfahren Grundsätzlich sind die Informationen aus dem Dokument 1006556 auch für das normale DEÜ-Verfahren relevant, da Ab-/Anmeldungen mit den korrekten Meldegründen erstellt werden müssen. (Laut den Angaben trifft dies auf Ihren Fall aber nicht zu, da die eine Beschäftigung zum 15.06. beendet wurde und die andere erst am 01.07. beginnt.)
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