Bei Lexware habe ich etwas gefunden, was ich noch nie gehört habe: Relevanz für Rentner:innen und Studenten Für Rentner:innen mit Nebenjobs ist die Lohnsteuerklasse 6 besonders wichtig. Wenn sie bereits Altersrente beziehen und zusätzlich arbeiten, wird die Nebentätigkeit automatisch als zweite Tätigkeit angesehen und nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert. Die Rente zählt als Haupteinkommen und fällt in eine der ersten fünf Steuerklassen. Das ist doch Unfug. Auch wenn ich im Hauptberuf selbstständig bin, kann ich angestellt mit Steuerklasse 5 und nicht 6 arbeiten. Und bei der Rente der DRV handelt es sich auch nicht um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Vielen Dank für eine Meinung dazu.
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