Hallo @PeeWee , entscheiden Sie sich für die Brutto-Darstellung der Personalkosten, weichen Sie vom Abflussprinzip ab. Am Jahresende müssen daher die Personalkosten korrigiert werden. Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten zu Beginn des Jahrs hinzuzurechnen, die sich im Vorjahr noch nicht als Betriebsausgabe ausgewirkt haben. Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten vom Ende des Wirtschaftsjahrs zu kürzen, die noch nicht abgeflossen sind. Im Dokument Buchen mit Verbindlichkeitskonten EÜR im Kapitel 7 finden Sie beschrieben, was Sie bei der Bruttolohnbuchung beachten müssen und welche Konten verwendet werden können. Bitte prüfen Sie Ihre bisher erfassten Buchungen anhand der Beschreibung. Sollten Sie bezüglich der Buchungen und der Abstimmung noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte dazu an unseren Service. Servicekontakt online
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