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Bruttolohnverbuchung Jahreswechsel

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letzte Antwort am 09.02.2024 09:51:03 von Ivonne_Lindt
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PeeWee
Beginner
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Ich habe eine Frage zum Jahreswechsel und der 10-Tage-Regel bei Bruttolohnverbuchung bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner:

 

 

Nach Abschluss der Dezember-Buchführung ist ein Saldo auf dem Lohn-Verbindlichkeitskonto offen (SKR03):

 

KontoBezeichnungSaldo
1740Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt-20.000

 

 

Nun buche ich gem. § 11 Abs. 2 EStG folgende Abgrenzungsbuchung (Kto 1756 an Kto 1704):

 

KontoBezeichnungSaldo
1704Sonstige Verbindlichkeiten § 11 (2) für § 4 (3) EStG-20.000
1756Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 (2) für § 4 (3) EStG+20.000

 

 

Schaue ich nun in Gewinnermittlung im Jahresabschluss auf die Position Löhne und Gehälter, stehen dort andere Salden:

 

KontoBezeichnungSaldo
1740Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt-2.000
1756Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 (2) für § 4 (3) EStG+2.000

 

Wie gewünscht gleichen sich die Buchungen aus, trotzdem sind die unterschiedlichen Beträge für mich nicht nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung der Vorjahresbuchung kommt es aber hin. Auf dem Konto 1756 habe ich einen EB-Wert von +18.000 und auf 1740 von -18.000. Mit der Einnahmen-Ausgaben-BWA lässt sich das Ganze gar nicht mehr abstimmen.

 

Ich hoffe, ich mache hier keinen Buchungsfehler? Gibt es vielleicht eine einfachere Lösung?

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @PeeWee ,

 

entscheiden Sie sich für die Brutto-Darstellung der Personalkosten, weichen Sie vom Abflussprinzip ab.

Am Jahresende müssen daher die Personalkosten korrigiert werden.

 

Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten zu Beginn des Jahrs hinzuzurechnen, die sich im Vorjahr noch nicht als Betriebsausgabe ausgewirkt haben.

 

Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten vom Ende des Wirtschaftsjahrs zu kürzen, die noch nicht abgeflossen sind.


Im Dokument Buchen mit Verbindlichkeitskonten EÜR  im Kapitel 7 finden Sie beschrieben, was Sie bei der Bruttolohnbuchung beachten müssen und welche Konten verwendet werden können.


Bitte prüfen Sie Ihre bisher erfassten Buchungen anhand der Beschreibung.


Sollten Sie bezüglich der Buchungen und der Abstimmung noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte dazu an unseren Service.  Servicekontakt online 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2024 09:51:03 von Ivonne_Lindt
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