Ich habe eine Frage zum Jahreswechsel und der 10-Tage-Regel bei Bruttolohnverbuchung bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner:
Nach Abschluss der Dezember-Buchführung ist ein Saldo auf dem Lohn-Verbindlichkeitskonto offen (SKR03):
Konto | Bezeichnung | Saldo |
1740 | Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt | -20.000 |
Nun buche ich gem. § 11 Abs. 2 EStG folgende Abgrenzungsbuchung (Kto 1756 an Kto 1704):
Konto | Bezeichnung | Saldo |
1704 | Sonstige Verbindlichkeiten § 11 (2) für § 4 (3) EStG | -20.000 |
1756 | Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 (2) für § 4 (3) EStG | +20.000 |
Schaue ich nun in Gewinnermittlung im Jahresabschluss auf die Position Löhne und Gehälter, stehen dort andere Salden:
Konto | Bezeichnung | Saldo |
1740 | Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt | -2.000 |
1756 | Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 (2) für § 4 (3) EStG | +2.000 |
Wie gewünscht gleichen sich die Buchungen aus, trotzdem sind die unterschiedlichen Beträge für mich nicht nachvollziehbar. Unter Berücksichtigung der Vorjahresbuchung kommt es aber hin. Auf dem Konto 1756 habe ich einen EB-Wert von +18.000 und auf 1740 von -18.000. Mit der Einnahmen-Ausgaben-BWA lässt sich das Ganze gar nicht mehr abstimmen.
Ich hoffe, ich mache hier keinen Buchungsfehler? Gibt es vielleicht eine einfachere Lösung?
Hallo @PeeWee ,
entscheiden Sie sich für die Brutto-Darstellung der Personalkosten, weichen Sie vom Abflussprinzip ab.
Am Jahresende müssen daher die Personalkosten korrigiert werden.
Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten zu Beginn des Jahrs hinzuzurechnen, die sich im Vorjahr noch nicht als Betriebsausgabe ausgewirkt haben.
Bei den Betriebsausgaben sind die Personalkosten vom Ende des Wirtschaftsjahrs zu kürzen, die noch nicht abgeflossen sind.
Im Dokument Buchen mit Verbindlichkeitskonten EÜR im Kapitel 7 finden Sie beschrieben, was Sie bei der Bruttolohnbuchung beachten müssen und welche Konten verwendet werden können.
Bitte prüfen Sie Ihre bisher erfassten Buchungen anhand der Beschreibung.
Sollten Sie bezüglich der Buchungen und der Abstimmung noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte dazu an unseren Service. Servicekontakt online