Hallo liebe Community, vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit der Abrechnung von Zuschlägen und der Durchschnittsberechnung bei Reinigungsfirmen. Laut dem Tarifvertrag der Gebäudereinigung gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub folgendes: Während des Urlaubs erhalten Beschäftigte den durchschnittlichen Lohn der letzten zwölf Monate, mindestens jedoch den für ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts jeweils gültigen tariflichen Mindestlohn, für ihre aktuelle regelmäßige Arbeitszeit. Unberücksichtigt bleiben dabei unverschuldete Fehltage, wie zum Beispiel Krankheitstage außerhalb des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums, Kurzarbeitszeiten usw. Bei der Berechnung des Lohns bleiben außer Ansatz: Einmalvergütungen, Aufwendungsersatz, wie zum Beispiel Gratifikationen, Fahrtkosten und Auslösung. Sofern Beschäftigte weniger als zwölf Monate im Unternehmen beschäftigt sind, werden diese Monate der Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt. Das gleiche gilt auch bei Krankheit. Wenn sich jetzt der Tariflohn erhöht fallen doch die Zuschläge welche fortzuzahlen sind teilweise unter. Beispiel: Tariflohn 2024 = 13,50 € Tariflohn 2025 = 14,25 € Urlaub im März 2025 40 Stunden Der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate inkl. gezahlter Zuschläge beträgt 13,86 € (13,62 € Tariflohn von 03/24 bis 02/25 + 0,24 € Durchschnitt der Zuschläge von 03/24 - 02/25) Dann müsste lt. Tarifvertrag nur der Tariflohn von 14,25 € für die 40 Stunden gezahlt werden oder?
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