Hallo, bitte entschuldige meine verspätete Antwort. Unser Mitarbeiter hatte sich ab dem Tage an dem die Arbeitserlaubnis gültig war Urlaub genommen. Das durfte er lt. Anwalt. Er musste sich nach dem sein Urlaubsanspruch erschöpt war, noch bis seine neue Arbeitserlaubnis erteilt wurde, 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Gruß
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