Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter bei dem die Arbeitserlaubnis seit dem 28.8. abgelaufen ist. Wir würden den Mitarbeiter gerne weiterbeschäftigen, allerdings dauert die Antragstellungen einer Verlängerung der Arbeitserlaubnis noch an und man kann uns nicht sagen, wann diese abschließend bearbeitet wird. Unser Mitarbeiter hat daher seit dem 29.8. Urlaub, allerdings endet dieser jetzt. Kann ich ihn in "unbezahlten Urlaub" weiterführen oder hätte ich ihn schon am 28.8. abmelden und ihm seinen Resturlaubsanspruch abgelten müssen? Evtl. ist jemand hier im Forum mit einem ähnlichen Fall. Danke.
Gruß
Das ist ein rechtliches Problem!
Aber ganz persönlich. Warum beschäftigen Sie ihn denn nicht aktiv weiter? Da macht Urlaub oder arbeiten doch keinen Unterschied. Oder?
Diesen Fall hatten wir auch schon, der Arbeitnehmer hatte dann von der Ausländerbehörde eine befristete vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten.
Hallo @ellute ,
meines Wissens stellt die Behörde eine Art Zwischenbescheid aus, in dem die beantragte, aber noch nicht abgeschlossene Bewilligung bestätigt und ein voraussichtliches Datum der Entscheidung mitgeteilt wird. Mit diesem in den Unterlagen steht meines Wissens einer Weiterbeschäftigung nichts im Wege.
Es ist allerdings sinnvoll, wenn man den Mitarbeiter nicht "alleine laufen lässt", sondern ihn als Arbeitgeber unterstützt und seinerseits Kontakt (rechtzeitig!) mit der Behörde aufnimmt, um alle Fragen zu klären.
Viel Erfolg und viele Grüße.
Hallo,
ja alle richtig, das wurde bei uns auch versucht, allerdings fehlte bei Eingangsbescheid vom Ausländeramt der Hinweis, dass der Antrag "rechtzeitig" gestellt wurde. Es ist aktuell nun so, dass der Mitarbeiter zu Hause sitzt und gerne arbeiten möchte, aber nicht darf. Die Behörde ist mit den Anträgen heillos überfordert. Aber wie gehen wir vor? Abmelden oder unbezahlter Urlaub?
Gruß
Hallo @ellute ,
konsequenter Weise muss man sich fragen, ob das Arbeitsverhältnis derzeit überhaupt noch besteht, wenn denn gar keine Arbeitserlaubnis vorliegt. Aus diesem Grund wäre ich für Abmelden. Anderenfalls will ich mir die Diskussionen mit dem (plötzlich auftauchenden) Zoll gar nicht ausmalen ... Auch im Interesse des MItarbeiters sollte die Abmeldung erfolgen, denn wovon kauft er sich in Zeiten von unbezahltem Urlaub seine Stullen?
Vielleicht kommt die Ausländerbehörde mit dieser Perspektive (Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Verweis des ausländischen Gastes auf seine Ansprüche ggü. der Allgemeinheit/dem Sozialstaat) ja in ihrem konkreten Einzelfall ganz schnell in die Puschen und erteilen diese vorläufige Erlaubnis?!
Viele Grüße und viel Erfolg.
@ellute klingt nach einem Fall in dem man sich vom Sachbearbeiter erstmal an den Sachgebietsleiter der Behörde wendet und die Eskalationsleiter Sprosse für Sprosse mit angemessenen Fristen hochklettert.
--> Viel Erfolg bei der Lösung des Problems.
Vielen Dank für die Antworten. Ist nicht einfach. Ich werde unseren Rechtsanwalt kontaktieren und diesen nach dessen Meinung fragen.
Gruß
Hallo,
ich wollte wissen, wie dieser Fall geendet ist?
Bei meiner Mandantin ist eine Mitarbeiterin (schon lange im Betrieb, gut integriert), die sich rechtzeitig um einen Termin bemüht hat, immer wieder dort versucht hat anzurufen, Mails zu schreiben (alles ist dokumentiert) aber vergeblich. Dann hat die Arbeitgeberin zusätzlich es versucht mit Mails, auch vergeblich. Die "letzte Chance" ist normalerweise ein sogenannter Nottermin, der zwei Wochen vor Ablauf von der Behörde vergeben wird und bei dem die vorläufige Verlängerung ausgestellt wird. Auch nichts passiert.
Keine Reaktion der Behörde, an keinem Punkt! Belastung hin oder her, das ist ein Verhalten das nicht geht! Die Mitarbeiterin arbeitet daher trotzdem weiter, da das Bemühen um einen Termin weiterhin da ist und, auch wie im vorherigen Fall, die Dame ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Die Alternative wäre es, zum Bürgeramt zu gehen und von dort Geld zu beziehen, was keiner will.
Vielen Dank für eine kurze Info, was die Community dazu so sagt.
Viele Grüße
Hallo,
hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen bzw. Tipps, welche an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Hallo,
bitte entschuldige meine verspätete Antwort.
Unser Mitarbeiter hatte sich ab dem Tage an dem die Arbeitserlaubnis gültig war Urlaub genommen. Das durfte er lt. Anwalt. Er musste sich nach dem sein Urlaubsanspruch erschöpt war, noch bis seine neue Arbeitserlaubnis erteilt wurde, 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen.
Gruß