Hallo, die Nachberechnung der Pfändungswerte erfolgt – wie @t_r_ richtig vermutet - durch die automatische Nachberechnung aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes ab Version Lohn und Gehalt 11.86. Bitte beachten Sie auch diesen hilfreichen Thread zu Ihrem Thema - (https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Pf%C3%A4ndung-wegen-Erh%C3%B6hung-Grundfreibetrag/m-p/292715#M67648) Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.
... Mehr anzeigen