Hallo Redangel 79, die Aussage, dass die Berechnungsgrundlage für die Kurzarbeit nicht hin- und hergewechselt werden darf, ist schon richtig. Ich persönlich bevorzuge grundsätzlich die Umrechnung, welche sich auf das tatsächliche monatliche Soll bezieht - tut hier aber nichts zur Sache 😏 Allerdings frage ich mich, wo der Unterschied bei Vollausfall liegen soll. Ob ich 132 von 132 Stunden auf KUG buche oder 130 von 130 - das Ergebnis sollte dasselbe bleiben. Sollte die Arbeitsagentur darauf bestehen, dass du rückwirkend die Schlüsselung wieder auf tatsächliches Soll umstellst, ist das natürliche eine Heidenarbeit.. puh! Ich würde versuchen, mit Unwissen zu argumentieren, und dass sich ja gar nichts ändern würde und, dass das erst im Folgemonat aufgefallen ist und das Ganze mit großen unschuldigen Augen. 😁 Ansonsten .. viel Spaß 😱 Gruß Flitze
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