Der Ausgleich der offenen Posten im Rechnungswesen grundsätzlich über das Belegfeld 1. Wenn die Zinsen und Nebenleistungen zuerst ausgeglichen werden sollen, müssten Sie eine eigene "Rechnungsnummer" im Belegfeld 1 erhalten. Diese "Rechnungsnummer" muss sowohl bei der Buchung des Aufwands als auch bei der Buchung der Zahlung im Belegfeld 1 angegeben werden. Ggf. sollte man die Funktion 2Zahlungen aufteilen verwenden. Wenn die Hauptschuld und die Nebenleistungen alle unter der gleichen Rechnungsnummer im Belegfeld 1 gebucht werden, kann der Ausgleich nur manuell im OPOS-Konto über die Funktion "Buchungen ausziffern" vorgenommen werden.
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