Hallo, wenn der Mitarbeiter in Dk arbeitet, ist er nach dem Territorialprinzip auch dort SV-pflichtig. Folglich sollte er nicht in der Meldung an die BG enthalten sein, da die deutschen SV-Vorschriften für ihn keine Anwendung finden. Vielmehr muss geprüft werden, ob in Dk ein enstsprechender UV-Schutz gegeben ist. Viele Grüße
... Mehr anzeigen