Liebe Community! Unser Mandant hat im Feb. 2021 einen Mitarbeiter mit Quarantäne abgerechnet, den Erstattungsantrag aber leider vergessen zu stellen. Die 2 Jahresfrist ist ja jetzt leider verstrichen. Im Zuge des JA 2022 haben wir jetzt festgestellt, dass da noch eine Forderung gegen den LVR besteht, die aber nie beantragt wurde. Habe ich noch irgendwie eine Möglichkeit die Abrechnung des Mitarbeiters aus 02/21 zu korrigieren bzw. muss ich die nicht gezahlte Lohnsteuer korrigieren? Vielen Dank im Voraus! LG
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