Liebe Community.
Ein Mandant aus Deutschland hat einen in Dänemark lebenden Arbeitnehmer angestellt.
Ein Steuerbüro aus Dänemark erstellt die Abrechnung und die Steuer- und Sozialabgaben werden in Dänemark abgeführt.
Wir wollen den Mitarbeiter jetzt in LODAS anlegen, damit er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist (Personengruppe 190) und in der BG Jahresmeldung aufgeführt wird.
Ich habe überlegt, für die interne Mandanten Abrechnung eine Lohnart SV- und steuerfrei anzulegen und die abgeführten Steuern/SV dann als Netto-Abzug abzuziehen.
Das Programm meckert jetzt und will eine Steuer- und SV Nr.
Habt Ihr eine Lösung oder vielleicht habe ich auch einen Denkfehler? 😊
Viele Grüße und vielen Dank
Ute
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Ute,
Sie können diesen Mitarbeiter für Meldungen beim ELStAM-Verfahren ausschließen. Aktivieren Sie dazu unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben das Kontrollkästchen Keine Teilnahme am Verfahren. Dadurch erfolgt kein Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Welche Programm-Meldung erhalten Sie denn in Bezug auf die SV-Nummer im Fehler- und Hinweisprotokoll?
Ich erhalte den Hinweis: "Die Versicherungsnummer ist nicht erfasst. Meldung DEÜV nicht möglich. ..."
LG
Hallo,
wenn der Mitarbeiter in Dk arbeitet, ist er nach dem Territorialprinzip auch dort SV-pflichtig.
Folglich sollte er nicht in der Meldung an die BG enthalten sein, da die deutschen SV-Vorschriften für ihn keine Anwendung finden. Vielmehr muss geprüft werden, ob in Dk ein enstsprechender UV-Schutz gegeben ist.
Viele Grüße