Lieben Dank für Ihre Antwort - die RV-Bund hat dies genau vorgeschlagen - die Meldung soll durch uns an eine Krankenkasse erfolgen; hierbei gibt es feste Zuordnung laut RV-Bund; maßgebend sind die 2 letzten Ziffern der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes; anhand dieser Nummern gibt es dann fest zugeordnete Krankenkassen für derartige Fälle, welche die RV-Bund im Rahmen einer Prüfung auch anwendet - z.B. für die Betriebsnummern ... 62 - ... 76 wäre es die Techniker Krankenkasse (analog wie für Arbeitnehmer, für die keine Zuordnung getroffen werden konnte). Daher ist das Vorgehen selbst mit der RV-Bund abgestimmt - mir geht es daher eher um die Möglichkeit, diesen Sachverhalt programmseitig in LuG abzubilden - ich möchte vermeiden, über sv-net manuell Meldungen vorzunehmen zu lassen.
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