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Sammelbeitragsnachweis Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 24.12.2017 15:56:06 von t_r_
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thomas_langer
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Kann man via Datev Lohn und Gehalt Sammelbeitragsnachweise an Krankenkassen (z.B. für Betriebsveranstaltungen oberhalb des Freibetrages) versenden? Wenn ja, an welcher Stelle? Lieben Dank!

t_r_
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Hallo,

wenn der geldwerte Vorteil aus einer Betriebsveranstaltung verbeitragt werden soll, so muss dieses bei dem jeweiligen Mitarbeiter erfolgen. Neben der Meldung der Beiträge ist nämlich auch noch die DEÜV-Meldung für den Mitarbeiter zu erstellen. Dort muss dieser geldwerte Vorteil auch Berücksichtigung finden.

Viele Grüße

T. Reich

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thomas_langer
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Lieben Dank für Ihre Antwort - Sie haben Recht - ich muss meinen Sachverhalt daher etwas weiter ausführen, um mein Anliegen darzulegen: Wir haben einen neuen Mandanten übernommen, bei dem es leider nicht mehr möglich ist, anhand der Aufzeichnungen eine personenbezogene Zuordnung zu treffen. Gemäß § 28f Abs. 2 SGB IV ist es in diesem Fall möglich, die Entgelte über einen Sammel- oder Summenbeitragsnachweis zu melden. Dies würde ich sehr gern durchführen.

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Hallo,

nach dem Wortlaut des § 28f Abs. 2 SGB IV kann nur der Prüfer selbst die SV-Beiträge von der Summe der Arbeitsentgelte erheben. Dies geschieht durch Bescheid der DRV und nicht durch Abgabe eines Beitragsnachweises, siehe auch Satz 5.

Von daher halte ich Ihr Vorhaben für schwierig. Und an welche Krankenkasse wollen Sie die Beiträge melden und zahlen?

Wenn es sich um Betriebsveranstaltungen handelt, wäre doch auch eine Pauschalversteuerung mit 25% möglich?

Gruß

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thomas_langer
Beginner
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Lieben Dank für Ihre Antwort - die RV-Bund hat dies genau vorgeschlagen - die Meldung soll durch uns an eine Krankenkasse erfolgen; hierbei gibt es feste Zuordnung laut RV-Bund; maßgebend sind die 2 letzten Ziffern der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes; anhand dieser Nummern gibt es dann fest zugeordnete Krankenkassen für derartige Fälle, welche die RV-Bund im Rahmen einer Prüfung auch anwendet - z.B. für die Betriebsnummern ... 62 - ... 76 wäre es die Techniker Krankenkasse (analog wie für Arbeitnehmer, für die keine Zuordnung getroffen werden konnte). Daher ist das Vorgehen selbst mit der RV-Bund abgestimmt - mir geht es daher eher um die Möglichkeit, diesen Sachverhalt programmseitig in LuG abzubilden - ich möchte vermeiden, über sv-net manuell Meldungen vorzunehmen zu lassen.

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t_r_
Allwissender
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Da muss ich Sie leider enttäuschen. Das werden Sie mit Lohn und Gehalt leider nicht abgebildet bekommen.

Vielleicht ein Weihnachtswunsch am Heiligen Abend an die Datev.

In diesem Sinne besinnliche Festtage

Thomas Reich

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letzte Antwort am 24.12.2017 15:56:06 von t_r_
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