Hi, die SmartCard aus dem Einzelunternehmen kann in der Rechteverwaltung online auch für den Ordnungsbegriff der GmbH (von der Kanzlei) freigegeben werden (ggf. auch nur für Belege online, wenn die Person zum Beispiel keine Auswertungen sehen soll). Dann kann der derjenige der Belege nach DUO hochlädt, das passende Unternehmen auswählen. (Das sollte dann solange passen bis sich ggf die handelnden Personen beim Mandanten ändern. Dann müssten ggf. neue Zugangsmedien auf die entsprechende Unterberaternummer bestellt werden.) Wenn der Ordnungsbegriff des Mandanten auch für Ihre persönliche SmartCard oder die des StB freigegeben wird, sollten auch Sie die Belege des Mandanten sehen können, bzw. die Belegverknüpfung in Kanzlei REWE. Ich hoffe das hilft. LG
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