abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnungswesen Unternehmen Online Nutzung

1
letzte Antwort am 28.11.2023 16:33:49 von franziskalorenz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Philip2803
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
84 Mal angesehen

Hallo ihr lieben, 

 

ich hoffe es geht euch gut. 

 

Vorab ich bin kein IT Genie, deshalb brauche ich da Hilfe:

 

Unser Mandant Meier hat zwei Unternehmen, einmal eine GmbH und einmal ein Einzelunternehmen.

 

Er hat ein Datev System bei sich im Büro

 

Beim E.U. hat dieser eine Smartcard womit die Bankdaten vom RZ abgeholt werden, worüber dann die FiBu gebucht wird und dann an uns exportiert wird für die USt VA (hier kein UO nötig)

 

Bei der GmbH ist es, dass diese bei uns im Steuerbüro gebucht wird bisher auch ohne UO und über meine Smartcard.

 

Jetzt wollen die folgendes. 

1. Dass die GmbH auch auf deren System aktiv gebucht wird und wie beim Einzelunternehmen an uns exportiert wird.

2. die Eingangsbelege per UO eingespielt werden bei denen im System. 

 

Ich habe denen eine Unterberaternummer erstellt, sodass die dann erstmal UO bestellen können. 

 

Wie läuft das mit der Smartcard? Kann man die bestehende Smartcard nutzen für das Einzelunternehmen und für die Gmbh?  Sodass damit dann auch UO läuft .

+ wenn die Stapel exportiert werden, sollen wir als Steuerbüro die Belege auch sehen können... wie läuft das ab mit meiner /Stb. Smartcard? 

 

Alles etwas kompliziert und mache das zum ersten Mal...

 

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe

 

franziskalorenz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
56 Mal angesehen

Hi,

 

die SmartCard aus dem Einzelunternehmen kann in der Rechteverwaltung online auch für den Ordnungsbegriff der GmbH (von der Kanzlei) freigegeben werden (ggf. auch nur für Belege online, wenn die Person zum Beispiel keine Auswertungen sehen soll).  Dann kann der derjenige der Belege nach DUO hochlädt, das passende Unternehmen auswählen. (Das sollte dann solange passen bis sich ggf die handelnden Personen beim Mandanten ändern. Dann müssten ggf. neue Zugangsmedien auf die entsprechende Unterberaternummer bestellt werden.)

 

Wenn der Ordnungsbegriff des Mandanten auch für Ihre persönliche SmartCard oder die des StB freigegeben wird, sollten auch Sie die Belege des Mandanten sehen können, bzw. die Belegverknüpfung in Kanzlei REWE.

 

Ich hoffe das hilft.

LG

1
letzte Antwort am 28.11.2023 16:33:49 von franziskalorenz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage