Hallo liebe Kollegen,
ich habe aktuell ein Problem mit einer Nachberechnung.
Der Sachverhalt:
Mandant zahlt seinen MA jeden Monat 2.000 EUR an Reisekosten aus.
Im Jahr 2020 sind dann einige MA ausgetreten und der AG hat vergessen die 2.000 zurückzufordern, sodass die AN die 2000 sv frei bekommen haben.
Ich habe da jetzt recherchiert und festgestellt, dass die einzige Option das Netto hochzurechnen mit Steuerklasse 6.
Die Frage ist jetzt aber wie das in der Praxis läuft. Bin noch ziemlich frisch im Lohn (22 Jahre alt ), deshalb wäre ich wirklich dankbar für eine Antwort.
Vorab schon mal Danke 🙂
Eine NB ins Jahr 2020 dürfte wohl nicht mehr möglich sein, wenn 2022 schon eine Abrechnung gelaufen ist.
Das klingt nach viel manueller Handarbeit incl. Korrektur der SV-Meldungen beim AN.
Je nachdem wieviele AN es betrifft, würde ich es in Absprache mit dem Mandant auf die nächste LSt-Prüfung bzw. SV-Prüfung ankommen lassen.
Aber die Entscheidung (Hinweis auf Zinsen) muss gut dokumentiert werden, sonst erinnert sich der Mandant selbstverständlich nicht mehr daran 🙂