Hallo @StB_Berlin , ergänzend zum Beitrag meines Kollegen und mit weiteren Informationen. Die Umstellung ist zum Jahreswechsel 2023/2024 ab dem Wirtschaftsjahr 2024 geplant. Die gemeinnützigen Kontenzwecke für die Rechtsformen Vereine, Stiftungen, gKap werden nur im SKR42 angeboten. Hier bieten wir die gemeinnützigkeitsrechtlichen Jahresabschlüsse auf Basis der Kontenzwecke für diese Rechtsformen an. Vereine, Stiftungen, gKap die weder gemeinnützige Kontenzwecke noch eine spezielle Gliederung benötigen, können zukünftig weiterhin im SKR03/04/99 arbeiten und Jahresabschlüsse nach den Gliederungsvorschriften für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, GbR, OHG, KG und GmbH&KG erstellen. Mit den Möglichkeiten der Individualisierung kann der Jahresabschluss entsprechend gestaltet werden. Sollten jedoch gemeinnützigen Kontenzwecke benötigt werden muss zwangsläufig der SKR42 gewählt werden.
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