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Umstellung Jahresabschluss auf Kontenzwecke ab endgültig? Insbesondere für Vereine/Verbände.

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letzte Antwort am 20.02.2023 12:37:33 von Rainer_Keck
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StB_Berlin
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Liebe DATEV, liebe User,

 

die Umstellung der Jahresabschlüsse auf Kontenzwecke erfolgt bereits seit einiger Zeit automatisch. Aber es gibt immer noch Ausschlusskriterien, bei denen eine Umstellung nicht möglich ist. So zum Beispiel für Verbände, die aktuell über den SKR 04 oder 03 gebucht werden. 

Laut Info-Dok 1005107 Nr. 4.2 heißt es nur, diese "Rechtsformen werden noch nicht umgestellt". 
Ist diese Umstellung noch geplant und wann soll sie kommen? Der SKR 04 (bzw. 03) kann doch auch weiterhin für die Buchung bei Verbänden genutzt werden, oder?

 

Aktuell wird vielerorts die Umstellung der Vereinskontenrahmen als solches (49 auf 42) besprochen, aber heißt dies auch im Hinblick auf die Umstellung auf Kontenzwecke, dass alle bislang nicht umstellungsfähigen Vereine/Verbände zwingend in den SKR49 umgegliedert werden müssen? 

 

Besten Dank für Euer Feedback im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
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Hallo @StB_Berlin,

 

ich kann Ihre Fragen verstehen 🙂.

Mir sind aktuell keine anderen Informationen wie im Dokument Umstellungskriterien für den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (Dok.-Nr. 1005107)  beschrieben bekannt. 

 

Ich kläre Ihre Fragen und werde Ihnen voraussichtlich nächste Woche antworten🔜.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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StB_Berlin
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Vielen Dank vorab, Herr Rudolph.

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
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Hallo @StB_Berlin

 

unser Plan ist auch Vereine, Stiftungen etc.  auf Basis vom SKR03 / SKR04 im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken zu unterstützen👍🏻. Also unabhängig von dem eigentlich dafür vorgesehenen Branchenpaket ( Neues Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42): Umfang und Einrichtung (Dok.-Nr. 1022813)

 

Wie das im Detail aussehen wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschreiben 😐. Es sind noch Entscheidungen offen und es ist noch nicht implementiert🏗. Voraussichtlich im 3. Quartal 2023 kann ich Ihnen weitere Informationen geben. Wir werden dann auch das Dokument Umstellungskriterien für den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (Dok.-Nr. 1005107)  entsprechend anpassen.

 

Der SKR49 und das Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs kann voraussichtlich bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2024 genutzt werden. Im Anschluss, also ab Wirtschaftsjahr 2025 kann (oder auch schon früher) eine Umstellung auf den SKR42 stattfinden und damit auch die Umstellung auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

StB_Berlin
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Hallo Herr Rudolph, 

 

vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Das klingt doch schon einmal gut, wir würden in verschiedenen Fällen nämlich nur ungern auf das Branchenpaket Vereine umstellen. So können wir hier auch für 2023 wieder den SKR04 hinterlegen. 

 

Besten Dank und Ihnen ein schönes Wochende!

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Rainer_Keck
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Hallo @StB_Berlin ,

ergänzend zum Beitrag meines Kollegen und mit weiteren Informationen.

Die Umstellung ist zum Jahreswechsel 2023/2024 ab dem Wirtschaftsjahr 2024 geplant.

 

Die gemeinnützigen Kontenzwecke für die Rechtsformen Vereine, Stiftungen, gKap werden nur im SKR42 angeboten. Hier bieten wir die gemeinnützigkeitsrechtlichen Jahresabschlüsse auf Basis der Kontenzwecke für diese Rechtsformen an.

 

Vereine, Stiftungen, gKap die weder gemeinnützige Kontenzwecke noch eine spezielle Gliederung benötigen, können zukünftig weiterhin im SKR03/04/99 arbeiten und Jahresabschlüsse nach den Gliederungsvorschriften für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, GbR, OHG, KG und GmbH&KG erstellen. Mit den Möglichkeiten der Individualisierung kann der Jahresabschluss entsprechend gestaltet werden.

 

Sollten jedoch gemeinnützigen Kontenzwecke benötigt werden muss zwangsläufig der SKR42 gewählt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Keck | Produktstrategie & Anforderungsmanagement Branchen| DATEV eG
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letzte Antwort am 20.02.2023 12:37:33 von Rainer_Keck
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