Hallo Community, wir haben den Fall einer Schülerin, die im Unternehmen A seit 2020 pauschalversteuerten Minijob hat und ca. August bis Oktober im Unternehmen B auf StKl I kurzfristig beschäftigt ist. Ist jetzt der ältere Minijob das erste Beschäftigungsverhältnis oder der mit StKl I? Ich freue mich auch auf Datev-Hilfe hinsichtlich der Fibukonten - die Fortbildungen gehen ja leider erst (pünktlich zum Sommerurlaub 😞 los). Vielen Dank!
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