Hallo zusammen, da ich viele Vorteile bei UO im Vergleich zum "konventionellen Dienstweg" zwischen unserer Zahnarztpraxis und dem Steuerberater sehe, haben wir auf unser drängen hin UO in der Praxis eingeführt. Seitens des Steuerberaterbüros scheint man hier jedoch noch zu großen Teilen Neuland zu betreten. Mir ging es neben der eigentlichen Digitalisierung der Prozesse bei uns in der Praxis auch um eine stark vereinfachte Zusammenarbeit mit dem Steuerberaterbüro und geringerem Arbeitsaufwand auf beiden Seiten. Nun scheint es so, dass ich in der Praxis alles vorbildlich aufbereite und beim Steuerberater doch noch klassisch gearbeitet wird, nur eben in digitaler Form. Im Detail: Ich scanne Belege, prüfe und bezahle diese über UO. Allen Bankbewegungen (außer Patientenrechnungen), auch SEPA-Abbuchungen, wird in UO ein Beleg von mir beigefügt, bei Erklärungsbedürftigkeit das Notizfeld genutzt und alle Umsätze werden auf geprüft gesetzt. Nun dachte ich, dass das Steuerberaterbüro all dies sieht, was ich bereits getan habe, und nur noch die Kontierung vornehmen muss. Als die Bearbeiterin des Steuerbüros zur Zuordnung der digitalen Belege die Kontoauszüge in PDF von mir angefordert hat, wurde ich etwas stutzig. Scheinbar sieht sie in ihrer Software einfach alle Belege, aber weder Zuordnung zu Kontobewegungen noch sonst etwas. Handelt es sich hierbei um Unwissenheit im Steuerbüro, nur teilweise kompatible Software, die dort genutzt wird, oder kann dies UO gar nicht so richtig, sprich Belegzuordnung zu Kontobewegungen, Geprüft-Status und Notizen sind nur für uns intern? Wenn dem so wäre, wäre UO nur dazu in der Lage, einen losen Haufen Belege zu übermitteln, als wenn ich sie einfach mailen würden. Dies kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Vielen Dank schon mal, für die Hilfe.
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