Hallo zusammen,
da ich viele Vorteile bei UO im Vergleich zum "konventionellen Dienstweg" zwischen unserer Zahnarztpraxis und dem Steuerberater sehe, haben wir auf unser drängen hin UO in der Praxis eingeführt. Seitens des Steuerberaterbüros scheint man hier jedoch noch zu großen Teilen Neuland zu betreten. Mir ging es neben der eigentlichen Digitalisierung der Prozesse bei uns in der Praxis auch um eine stark vereinfachte Zusammenarbeit mit dem Steuerberaterbüro und geringerem Arbeitsaufwand auf beiden Seiten.
Nun scheint es so, dass ich in der Praxis alles vorbildlich aufbereite und beim Steuerberater doch noch klassisch gearbeitet wird, nur eben in digitaler Form.
Im Detail: Ich scanne Belege, prüfe und bezahle diese über UO. Allen Bankbewegungen (außer Patientenrechnungen), auch SEPA-Abbuchungen, wird in UO ein Beleg von mir beigefügt, bei Erklärungsbedürftigkeit das Notizfeld genutzt und alle Umsätze werden auf geprüft gesetzt. Nun dachte ich, dass das Steuerberaterbüro all dies sieht, was ich bereits getan habe, und nur noch die Kontierung vornehmen muss.
Als die Bearbeiterin des Steuerbüros zur Zuordnung der digitalen Belege die Kontoauszüge in PDF von mir angefordert hat, wurde ich etwas stutzig. Scheinbar sieht sie in ihrer Software einfach alle Belege, aber weder Zuordnung zu Kontobewegungen noch sonst etwas. Handelt es sich hierbei um Unwissenheit im Steuerbüro, nur teilweise kompatible Software, die dort genutzt wird, oder kann dies UO gar nicht so richtig, sprich Belegzuordnung zu Kontobewegungen, Geprüft-Status und Notizen sind nur für uns intern? Wenn dem so wäre, wäre UO nur dazu in der Lage, einen losen Haufen Belege zu übermitteln, als wenn ich sie einfach mailen würden. Dies kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Vielen Dank schon mal, für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Max1411 schrieb:
Als die Bearbeiterin des Steuerbüros zur Zuordnung der digitalen Belege die Kontoauszüge in PDF von mir angefordert hat, wurde ich etwas stutzig.
Gut so 🤓!
@Max1411 schrieb:
Handelt es sich hierbei um Unwissenheit im Steuerbüro, nur teilweise kompatible Software, die dort genutzt wird, oder kann dies UO gar nicht so richtig, sprich Belegzuordnung zu Kontobewegungen, Geprüft-Status und Notizen sind nur für uns intern?
Nein, das kann DUO alles. Sonst wäre das ja ziemlicher Quatsch 😇. Die Notizen am Beleg kann man sich beim Verbuchen im Rechnungswesen einblenden lassen; die Belegzuordnung kann man auch 1:1 so übernehmen - also alles eine Frage des Wissens und der Einstellung.
Arbeitest Du mit DUO standard oder erweitert? Belege online - Bearbeitungsformen Wenn in der erweiterten Bearbeitungsform kannst Du sogar Vorschläge machen, auf welches Konto der Beleg soll und kannst dem StB so noch mehr Arbeit abnehmen, wenn es denn wirklich schon zu 90% stimmt und der StB nicht alle Vorschläge wieder auf andere Konten buchen muss 😇.
Hallo,
folgendes müssen sie in der Steuerkanzlei machen:
Bankbuchungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen digitale Belege zuordnen - DATEV Hilfe-Center
Der Steuerberater soll bitte eine Fortbildung buchen.
Wenn Sie alles über UO bezahlen, die Notizen benutzen und noch die Abbuchungen an die Bankbewegungen hängen, dann ist die FiBu aus Sicht der Digitalisierung perfekt vorbereitet. Das sollte dann fast automatisch durchlaufen, da UO aus vergangenen Buchungen lernt.
Wichtig ist noch, dass der Berater die Sammelüberweisungen aus dem RZ abruft und automatisch auflösen lässt.
Wie schon geschrieben können kann man die Notizen einblenden (muss man aber einstellen) und die Belege hängen an den Bankbewegungen (muss man aber anders vorgehen als beim digitalen Beleg buchen).
PS: Falls Ihr Steuerberater wegen UO mit OPOS bucht, dann sollten Sie hellhörig werden. Das ist bei einer EÜR nicht nötig.
@Max1411 schrieb:
... Attribute asu UO ...
... nur ein kleiner Tipp:
den Thread-Titel kann man noch innerhalb von 3 Stunden ändern, sonst fühlt man sich wie in der falschen Community 😄
Sprechen Sie mit Ihrem Berater, erklären Sie die Dinge die Sie tun und bitten um klare Strategien für die Zukunft. Es ist auch für den Neuling (Steuerberater) in DUO an vielen Stellen erklärt wie es funktioniert. Wenn es dann klappt, ist alles gut. Wenn es nicht in kürzester Zeit klappt, passen Sie auf nicht auf lange Zeit ein Versuchskaninchen zu sein.
Hallo zusammen,
zunächst ein mal möchte ich mich hier recht herzlich bedanken. Tolles Forum mit äußerst sachdienlicher und flotter Hilfe. Das Steuerbüro hat es dank der Hinweise hier, die ich weitergegeben habe, geschafft, die Daten entsprechen "verknüpft" abzurufen. Ganz versiert sind sie mit der Thematik zwar noch nicht ganz, aber ich denke, gemeinsam schaffen wir das. Eine Sache scheint hier noch nicht geklärt. Grundsätzlich möchte ich, dass erst Umsätze vom Steuerberater abgerufen werden, wenn ich diese als "geprüft" markiert habe. Sonst werden Umsätze abgerufen, die evtl. noch nicht den nötigen Beleg/Notiz haben. So hat es nun das Steuerbüro für den letzten Monat leider auch zu früh abgerufen bevor ich alle Belege angehangen habe. Kurz darauf wurden die Belege von mir hinzugefügt, allerdings schaffen sie es nun nicht mehr, die Umsätze mit Belegverknüpfung erneut abzurufen.
Dazu drei Fragen:
- Kann das Steuerbüro vor Umsatzabruf erkennen, wie weit ich bereits mit der Bearbeitung anhand des "Geprüft" Statuses bin?
- Wie kann ansonsten vorgegangen werden, wenn Umsätze zu früh geholt wurden und ich danach noch Notizen/Belege hinzufüge?
Beste Grüße
@Max1411 schrieb:
Dazu drei Fragen:
- Kann das Steuerbüro vor Umsatzabruf erkennen, wie weit ich bereits mit der Bearbeitung anhand des "Geprüft" Statuses bin?
- Wie kann ansonsten vorgegangen werden, wenn Umsätze zu früh geholt wurden und ich danach noch Notizen/Belege hinzufüge?
Der Geprüft-Status ist afaik nur für den Mandanten, der StB sieht dies nicht in seiner Umgebung.
Hier hilft am Besten eine ordentliche Vereinbarung dahingehend, dass bis zum Tag x alles erledigt ist alternativ geben Sie aktiv Bescheid , dass der Zeitraum xy nun fertig zum Buchen ist.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
@Max1411 schrieb:
- Kann das Steuerbüro vor Umsatzabruf erkennen, wie weit ich bereits mit der Bearbeitung anhand des "Geprüft" Statuses bin?
Wie @RAHagena schon schrieb', sieht der StB das in den DATEV Programmen selbst nicht aber der StB hat ja 1:1 die gleiche Sicht wie Sie und kann auch ins DUO in Ihren Bestand und es somit etwas zu Fuß prüfen. Eine Vereinbarung macht da auf alle Fälle Sinn.
@RAHagena: Wie sieht das im Fall von DUO erweitert aus? Muss man die Daten dann nicht aktiv bereitstellen? Dann hätten wir ja eine Lösung.
@Max1411: Frage 3 hätte ich gerne noch gesehen 😋.
@Max1411 das Steuerbüro ruft einfach alles ab. Sie haben die letzte Woche nichts geprüft ergo keine Belege zugeordnet? Macht nichts. Das Büro kann die abgerufenen Bankumsätze Tag genau löschen.
Umsätze sind bis 10 geprüft und verknüpft? Löschen ab 10.08. dann können sie die Bankumsätze verknüpfen und das Büro ruft nochmal ab ... Ich kann Gerade leider keine Screenshots schicken.
Hallo,
das Steuerbüro kann zwar nicht den Abruf der Bankumsätze auf den Status filtern, aber beim Buchen der Bank dafür auch den "Geprüft-Status" mit anzeigen lassen:
(Im Menü Bearbeiten vorher "Bankbuchungen Digitale Belegbuchungen zuordnen" wählen)
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
@metalposaunist schrieb:@RAHagena: Wie sieht das im Fall von DUO erweitert aus? Muss man die Daten dann nicht aktiv bereitstellen? Dann hätten wir ja eine Lösung.
Das schließt aber das aktuelle Vorgehen mit dem Verknüpfen von Bankumsätzen und Belegen aus.
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