Ist es nicht so, dass für den Zuschuss zur bAV eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung besteht? Wenn kein Entgelt wg. der Lohnersatzleistung gezahlt wird, kann es eigentlich auch keine Zusätzlichkeit geben. Deswegen macht es meinem Verständnis nach das Programm richtig. Bei uns müssen in solchen solchen Fällen die AN die Beiträge selbst leisten, sie aus dem Gewinnguthaben entnehmen lassen oder sie beitragsfrei stellen. Falls Sie dennoch verfahren möchten, wie mit dem AG abgesprochen, müsste dafür vermutlich eine individuelle Lohnart mit ungekürzter Einstellung hinterlegt werden. Jedoch hörten wir auch davon (bei einem Seminarteilnehmer vor längerer Zeit), dass in manchen dieser Fälle der Charakter der bAV nicht mehr anerkannt wurde.
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