Hallo,
letztes Jahr Januar bis März wurde von der Direktversicherung für einen Mitarbeiter, der zu dem Zeitpunkt im Krankengeldbezug war, abgebucht. Dieses war auch so mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Allerdings wurde der AG-Zuschuss nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt, weshalb es nun beim Jahresabschluss zur Differenz gekommen ist.
Wie kann ich bei Lohn und Gehalt diese Differenz über die Abrechnung nachbuchen?
Bei LODAS gibt es dafür ja einen extra Punkt "AG-Zuschuss bei Unterbrechung weiterzahlen".
Ist es nicht so, dass für den Zuschuss zur bAV eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung besteht? Wenn kein Entgelt wg. der Lohnersatzleistung gezahlt wird, kann es eigentlich auch keine Zusätzlichkeit geben. Deswegen macht es meinem Verständnis nach das Programm richtig.
Bei uns müssen in solchen solchen Fällen die AN die Beiträge selbst leisten, sie aus dem Gewinnguthaben entnehmen lassen oder sie beitragsfrei stellen.
Falls Sie dennoch verfahren möchten, wie mit dem AG abgesprochen, müsste dafür vermutlich eine individuelle Lohnart mit ungekürzter Einstellung hinterlegt werden.
Jedoch hörten wir auch davon (bei einem Seminarteilnehmer vor längerer Zeit), dass in manchen dieser Fälle der Charakter der bAV nicht mehr anerkannt wurde.