Hallo,
ich bin gerade dabei im Baugewerbe den Januar 2022 abzurechnen.
Dort wird an einigen Tagen Saison-KUG angegeben.
Muss zur Vermeidung von Saison-KUG der Resturlaub aus 2021 genommen werden? Ich bin der Meinung nicht, nur AZK.
Mir wurde in einem Seminar mal gesagt, dass der erst im Dezember 2022 genommen werden müsste, richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@LindaT91 schrieb:Hallo,
........Muss zur Vermeidung von Saison-KUG der Resturlaub aus 2021 genommen werden? Ich bin der Meinung nicht, nur AZK.
Mir wurde in einem Seminar mal gesagt, dass der erst im Dezember 2022 genommen werden müsste, richtig?
Stimmt. Für S-Kug muss keine VJ-Urlaub verbraucht werden. Und Urlaub kann im Baugewerbe durch den AG
zwei Jahre ausgezahlt werden.
Urlaub 2021 sollte in 12/2022 genommen werden, ansonsten kann der AN nach einem Jahr Pflichtwartezeit die Direktauszahlung durch die Urlaubskasse anfordern.