Unsere Apotheken kauf die Coronatests in größeren Mengen ohne beim Einkauf bereits zu wissen welche Tests verkauft werden und welche im eigenen Testzentrum verbraucht werden. Wir haben daher empfohlen einen Kunden "Testzentrum" anzulegen und alle aus dem Warenlager entnommen Waren für das Testzentrum auf diesen Kunden zu schreiben. Am Ende des Monats wird die Rechnung geschrieben und als "Eigenbeleg" zur Buchhaltung genommen und der entsprechende Betrag von "Wareneingang mit Vorsteuer" auf "Wareneingang ohne Vorsteuer" umgebucht. Bei den restlichen Kosten (im Wesentlichen bei der Miete) wird der Vorsteuerabzug mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember korrigiert, da der Umsatz des Testzentrum bei unseren Apotheken weniger als 1% des Gesamtumsatzes der jeweiligen Apotheke beträgt.
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