Alles gut Herr Lutz, bin da voll dabei. Mein "Pfui" hat sich auch darauf bezogen, dass so eine Lösung nicht GoBD konform ist. Aber die Praktikerlösung zeigt einfach, dass es auch technische Möglichkeiten gäbe, die wie gesagt, rechtlich natürlich nicht zu empfehlen sind. Wieso Mandanten ein "Durchstreichen" eines Fehleintrags scheuen bzw. eine Korrekturbuchung nicht möchten, muss ich nicht verstehen. Lineal, ein Strich und korrigiert weiter, ging ja auch früher auf Papier. Und da gab es auch schon die Tipex- Fraktion.... In der Kasse online erfasst man halt einen Hinweis "Korrektur, da vertippt" oder "Fehleintrag"; bricht ja auch keinem einen Zacken aus der Krone. Viele Grüße
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