bitte beachten Sie: Jeder sv-pflichtige Mitarbeiter ist erst mal auch in der RV pflichtig zu schlüsseln, die Beiträge sind an die KK abzuführen. Erst wenn Ihnen der Befreiungsbescheid der DRV sowie das Schreiben des Versorgungswerks mit der Mitgliedsnummer vorliegen, dürfen Sie ab dem Datum, das im Bescheid der DRV genannt ist, den Mitarbeiter auf Versorgungswerk umschlüsseln.
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