Unser neuer kfm. Leiter ist in einem Versorgungswerk versichert. Leider habe ich die Daten erst jetzt erhalten und muss für Januar eine Nachberechnung laufen lassen. Ich habe alles wie in der Datev-Hilfe beschrieben angelegt.
Selbstzahler im Januar ab Februar als Firmenzahler. Der Zuschuss AG funktioniert und so weit auch alles in Ordnung.
Was ich nicht verstehe ist die Senkung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags in der Nachberechnung für Januar. Das der Zuschuss steuerfrei ist ist klar aber warum geht die Lohnsteuer runter da sich das Steuerbrutto nicht ändert?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Doris,
ist der Beitrag zum Versorgungswerk eventuell höher, sodass der im Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Sonderausgabenabzug höher wird und somit die Lohnsteuer entsprechend reduziert wird?
Grüße
Nein, es sind die normalen 18,6 % (BBG).
Hallo,
gab es vielleicht zeitgleich noch eine Änderung der Steuermerkmale?
Auch nein, das ist genau mein Problem. Ich verstehe es nicht. Hat es vielleicht was damit zu tun, dass letzten Monat keine Daten für das Versorgungswerk eingegeben waren (RV 0 /Arbeitnehmertyp 6 war eingegeben)? Eigentlich muss doch nur das Versorgungswerk, die Nettoabzugslohnarten und die Auswertungen angelegt werden. Oder gibt es irgendwo noch ein Haken zu setzen den ich übersehen habe.
Hallo,
heißt das, letzten Monat wurde gar kein Rentenversicherungsbeitrag einbehalten?
Dann ist es richtig, dass die LSt jetzt sinkt: Die Berechnung der monatlichen LSt richtet sich nach den tatsächlichen SV-Beiträgen, und wenn diese höher werden, sinkt dementsprechend die LSt.
Vielen Dank für die Antwort aber das verstehe ich noch weniger.
Es ändert sich doch nichts am Steuerbrutto. Hat das was mit dem Versorgungswerk zu tun? Normalweise berechnet sich doch die Lohnsteuer vom Steuerbrutto und vom Familienstand und nicht nach Abzug RV.
LG
Doris
Die Lohnsteuer wird aufgrund der Steuermerkmale mit den entsprechenden grundsätzlichen Freibeträgen (oder bei Stkl. 5 / 6 eben ganz ohne Freibeträge) berechnet. Die Besteuerungsgrundlage wird aber bereits bei der Lohnversteuerung um die tatsächlichen Sonderausgaben, also KV, PV, AV und RV, gekürzt, so dass bei mehr Sozialabgaben weniger LSt fällig wird.
Dies passiert ebenfalls, wenn sich der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ändert oder der Pflegeversicherungszuschlag dazukommt oder wegfällt.
Vielen Dank,
wirklich was Neues gelernt und froh das es dann wohl stimmt.😊
Mein erster MA mit Versorgungswerk.
bitte beachten Sie:
Jeder sv-pflichtige Mitarbeiter ist erst mal auch in der RV pflichtig zu schlüsseln, die Beiträge sind an die KK abzuführen.
Erst wenn Ihnen der Befreiungsbescheid der DRV sowie das Schreiben des Versorgungswerks mit der Mitgliedsnummer vorliegen, dürfen Sie ab dem Datum, das im Bescheid der DRV genannt ist, den Mitarbeiter auf Versorgungswerk umschlüsseln.