Hallo, wie von Selina_Heubeck bereits geschildert gilt nachfolgende Regel bei KUG: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, erhält er in den ersten 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Für die nicht ausgefallene Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts." Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer an Tagen, an denen er "normal" gearbeitet hat und er dann einen Betriebsunfall hatte der Ausfallschlüssel "KB - Krankheit Betriebsunfall (LFZ)" zu hinterlegen ist. Alle anderen Tage sind, soweit sie von Kurzarbeit betroffen sind, mit dem Ausfallschlüssel "KU - Kurzarbeit (Kug)" zu buchen.
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