Hallo, wir arbeiten ab Januar mit Lohn und Gehalt. Ich habe mit einem Kollegen von ihnen allev BAV und Direktversicherungen erfasst. Jetzt sagt mein Vorgesetzter die Direktversicherung ist falsch.
Ich habe unter der Direktversicherung /Allgemeine Daten Beginn und Ende eingetragen, den Haken unter Voraussetzunge für die STeuerfreiheit § 3 Nr. 63 gesetzt, dann bin ich auf Beiträge gegangen und habe unter Gehaltsverzicht die Lohnart 3040 eingetragen und Steuerfreier Betrag habe ich die Lohnart4720 erfasst.
Jetzt heißt es , dass ich das falsch gemacht habe bei dem Vorberater stand AG-Direktvers. Beitrag u AG-Direktversicherung strfr/svfr.
Was muss ich denn jetzt hier korrigieren?
Danke für Ihre Hilfe
Hallo,
gemäß Ihren Angaben haben Sie einen Direktversicherungsvertrag für einen laufenden Gehaltsverzicht angelegt. Durch die Lohnart 4720 wird der Vertrag bis 4 % der RV-BBG Steuer- und SV-frei abgerechnet. Das Entgelt wird über die Lohnart 3040 gekürzt und mit der Lohnart 9820 erfolgt der Nettoabzug.
Wenn beim Vorberater "AG-Direktvers. Beitrag u AG-Direktversicherung strfr/svfr." stand, deutet dies auf einen AG-Zuschuss hin. Soll hier ein Arbeitgeberzuschuss abgerechnet werden?
Wenn Sie einen sogenannten Mischfall erfassen möchten, der sowohl aus Arbeitgeberzuschüssen als auch mittels Gehaltsverzicht durch den Arbeitnehmer finanziert wird, dann legen Sie zwei Verträge an. Im 1. Vertrag erfassen Sie den Arbeitgeberanteil und im 2. Vertrag den Gehaltsverzicht.