Hallo, durch die rückwirkende Änderung des Höchstjahresarbeitsverdienst der BGHW wurde eine automatische Nachberechnung ab 01/2018 durchgeführt. Dadurch wird der Pfändungsbetrag im Nettoabzug für die Monate 06 und 07 erneut abgezogen. Für den Mitarbeiter sind seit Jahren mehrere Pfändungen erfasst. Da die Tilgung nicht nur ausschließlich über den Lohn erfolgte, teilte uns dies der Pfändungsgläubiger erst im August mit und für zwei Beschlüsse wurde letzte Abrechnung 05/2018 erfasst. 06 und 07/2018 wurde deshalb weiterhin auf Pfändungsbeschluss Nr. 2 abgerechnet (Restschuld lt. Datev in 07/2018 über 2.000,00 €). Beschluss Nr. 4 war in 07/2018 getilgt und wurde mit letzter Abrechnung 07/2018 erfasst. Jetzt bleiben die Abrechnungen für 06 + 07/2018 auf Nr. 2 wohl unberücksichtigt und statt dessen werden neue Abzüge für Nr. 4 berücksichtigt. Hinweis #LN23951 Im Monat 06/2018 wurden 102,34 Euro für den Pfändungsbeschluss 4 gepfändet. Die Restschuld beträgt noch 96,05 Euro. Falls gleichbleibend gepfändet werden kann, wird die Schuld im nächsten Monat getilgt sein. Hinweis #LN23950 Im Monat 07/2018 wurden für den Pfändungsbeschluss 4 noch 96,05 Euro gepfändet. Damit ist die Forderung komplett getilgt, die Restschuld beträgt 0,- Euro. Der Arbeitgeber hat die entsprechenden Summen an die jeweiligen Gläubiger überwiesen, da passt alles. Die Summen in der Auswertung "Pfändungswerte" stimmen leider überhaupt nicht mehr mit dem Ist-Zustand überein. Wie können wir hier korrigieren und die Nachberechnung vermeiden? Herzlichen Dank im Voraus. Viele Grüße Petra Stuhlemmer
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