abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LuG Kinderpflege-Krankengeld falsche Festbezugskürzung

3
letzte Antwort am 22.12.2016 10:44:08 von rvh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
petrastuhlemmer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1263 Mal angesehen

Hallo,

die Mitarbeiterin wird zur Pflege des erkrankten Kindes vom 12.-13.12.16 freigestellt. Die Lohnfortzahlung ist lt. Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Alle Eingaben im System sind lt. Dokument-Nr. 5303309 erfolgt. Das monatliche Bruttogehalt beträgt 900,00 € bei 20 Stunden/Woche.

In der Entgeltbescheinigung werden 2 Ausfalltage und ein ausgefallenes Bruttoentgelt von 30,00 € bescheinigt. Das entspricht ja nur einem Tag! (900,00 : 30 Tage)

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.

Viele Grüße

Petra Stuhlemmer

rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
122 Mal angesehen

Hallo,

vermutlich habe Sie für die Umrechnung eine Formel ausgewählt, die den Monat jeweils mit 30 Tagen nimmt (unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Tage).

Damit wird nämlich im Dezember in Ihrem Fall wie folgt gerechnet :

1. Kürzung um 2 KT --> es verbleiben 31 - 29 = 29 KT

2. Kürzungsberechnung: (30 Tage [voller Monat fiktiv] - 29 Tage [siehe 1.])/30 Tage = 1/30 von 900€ = 30 €

Diese Kürzungsformel ist in der Praxis wohl die Gebräuchlichste, weshalb sie den Standardfall darstellt. Wenn Sie da etwas anderes brauchen, dann finden Sie die Möglichkeiten dazu auf der Mandantenebene von LuG unter

Mandantendaten | Abrechnungsparameter

bzw. auch auf der Mitarbeiterebene für individuell benötigte Anpassungen bei einzelnen AN.

Wenn Sie in Ihrem Fall "nur" einen Tag Kürzung gehabt hätten, wäre es mit Ihrer Vorbelegung zu keiner betragsmäßigen Kürzung gekommen.

Noch ein Hinweis, bevor Sie ans Ändern gehen: Prüfen Sie bitte, ob es eventuell bindende Vorgaben (Arbeits- oder Tarifvertrag etc.) gibt, die Ihnen die Art der Umrechnung konkret regeln.

Gutes Gelingen

R. Hein

Ergänzung: Info-Dok. 5303186 gibt Beispiele dazu

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
petrastuhlemmer
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
122 Mal angesehen

Hallo Herrn Hein,

vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe.

Schöne Weihnachten und ein gutes, gesundes 2017.

Viele Grüße

Petra Stuhlemmer

0 Kudos
rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
122 Mal angesehen

Hallo Frau Stuhlemmer,

jederzeit gerne wieder hilfreich an Ihrer Seite - das ist doch Sinn und Zweck dieser Community.

Auch Ihnen erholsame Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2017 ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3
letzte Antwort am 22.12.2016 10:44:08 von rvh
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage