Hallo,
wir haben per Mandantenübertrag von LODAS nach Lohn und Gehalt einen neuen Mandanten erfolgreich erhalten.
Auf Daten aus 2016 haben wir keinen Zugriff. Deshalb müsste aus meiner Sicht der Vorberater noch die bisherige und digitale Entgeltmeldung für 2016 erstellen und vorher den Stammdatenabruf für 2016 durchführen. Ist das so richtig?
Führe ich den UV-Stammdatenabruf 2017 erst nach seinem Abruf durch? Oder muss ich evtl. für 2016 auch noch abrufen?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Petra Stuhlemmer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Frau Stuhlemmer,
Sie machen nur den Abruf für 2017 und der Vorberater muss diesen für 2016 erstellen.
Sie müssen bei Ihrer Anmeldung darauf achten, dass Sie den Haken bei Systemwechsel setzen. Dieser müsste sich unter dem Punkt finden, bei dem Sei die beiden Betriebsnummern hinterlegen.
So ist es im Programm LODAS. Es kann sein, dass im Programm Lohn und Gehalt der Punkt anders heißt oder wo anders versteckt ist.
Gruß
Björn Niggemann
Guten Morgen Frau Stuhlemmer,
wie Herr Niggemann schon geschrieben hat, muss der Vorberater 2016 melden.
Hier das entsprechende Dokument:
Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt
Ihr Vorgehen für 2017 ist hier gut beschrieben:
Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Anleitung für Lohn und Gehalt
Die Meldegründe und Erläuterungen finden unter Punkt 5 dieses Dokuments:
Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund
Viele Grüße
T. Reich