Hallo,
in den Personal- und Mandantenstammdaten ist die Arbeitszeit richtig mit 40 Stunden hinterlegt, trotzdem erscheint in der Arbeitsbescheinigung die Angabe 0,40 Stunden?!?
Woran könnte das liegen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Petra Stuhlemmer
Hallo Frau Stuhlemmer,
in der Arbeitsbescheinigung wird die wöchentliche Arbeitszeit bescheinigt, die während der Abrechnung in den Stammdaten unter
Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten bzw. unter Mitarbeiter | Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten hinterlegt ist.
Kann es sein, dass mit der Abrechnung als wöchentliche Arbeitszeit versehentlich 0,40 Stunden erfasst waren und diese mittlerweile auf 40,0 Stunden korrigiert wurden?
Sie können eine neue Arbeitsbescheinigung erzeugen, indem Sie den Austrittsmonat erneut abrechnen.
Das ist auch mit einer Nachberechnung möglich.
Dazu erfassen Sie beim Mitarbeiter unter Beschäftigung | Zeitraum als letzten abzurechnenden Monat den aktuellen Abrechnungsmonat und geben bei der Probeabrechnung „Erster Monat der Nachberechnung“ den entsprechenden Monat ein.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG