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Mandantenübertrag von LODAS nach LuG

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letzte Antwort am 20.01.2017 16:37:47 von Michaela_Riedel
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petrastuhlemmer
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Hallo,

die Erstbestückung wurde erfolgreich durchgeführt und jetzt erhalte ich den Hinweis:

"Wenn Sie einen Mandanten parallel mit Lohn und Gehalt und RZ-Lohn abrechnen und jeweils die Teilnahme an der Datenübermittlung geschlüsselt ist, werden die Daten doppelt an die Institutionen übermittelt. Zur Vermeidung von Fehlern geben Sie bitte nur in dem Produkt die DÜ an, mit dem Sie zukünftig weiterarbeiten wollen."

Ich möchte nur mit LuG abrechnen, finde aber nirgendwo ein Eingabefeld um RZ-Lohn zu deaktivieren?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Petra Stuhlemmer

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen Frau Stuhlemmer,

wenn Sie nur mit LuG abrechnen und nicht parallel in Lodas, dann brauchen Sie in Lodas auch nichts mehr zu schlüsseln.

Viele Grüße

T. Reich

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Moin,

der Mandantenübertrag LODAS zu LuG ist mit Vorsicht zu genießen, Sie werden um die Installation von LODAS nicht herumkommen.

Das RZ stellt in der Erstbestückung nur das laufende Jahr in Summenvortragsform zur Verfügung, für Auswertungen vor dem ersten in LuG  abgerechneten Monat müssen Sie LODAS bemühen. Innerhalb des Jahres funktionieren zum Glück die SV Spezialitäten.

Wichtig! Sofort die eigene Betriebsnummer als Abrechnungsstelle eintragen.

Eventuell muss noch die Abmeldung Elster in LODAS vorgenommen werden. Wenn ich ein Lohnmandat abgebe mache ich immer eine Abmeldung wegen Systemwechsel (darüber lässt sich streiten).

In LODAS sollten Sie den beschriebenen Haken setzen, die Archiv DVD abrufen und dann den Mandanten in LODAS RZ löschen. Der kostet nämlich irgendwann Archivgebühren. Denken Sie daran, LODAS ist nach der Übernahme vom Kollegen ein vollständiges und bereites Abrechnungssystem welches nach der Übernahme auf LuG abgeschaltet werden sollte.

Gruß

KP

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petrastuhlemmer
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Hallo,

wir rechnen ausschließlich mit LuG ab. Der Übertrag erfolgte von einem fremden Berater. Der Fehlerhinweis LN06540 erscheint beim Abruf der UV-Stammdaten für 2017.

Verstehe ich das jetzt richtig!?:

Wir müssen LODAS installieren, nur um den Haken "Teilnahme an DÜ" beim RZ-Lohn zu deaktivieren? Oder gibt es hoffentlich noch eine andere Möglichkeit?

Viele Grüße

P. Stuhlemmer

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t_r_
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Hallo Frau Stuhlemmer,

Wir müssen LODAS installieren, nur um den Haken "Teilnahme an DÜ" beim RZ-Lohn zu deaktivieren?

Nein, dass ist nicht notwendig. Wenn nicht gleichzeitig der gleiche Monat über beide Programme abgerechnet wird, dann sollten Sie auch wegen der DÜ kein Problem haben. Es handelt sich nur um einen Hinweis seitens der Datev, wenn in beiden Lohnprogrammen gleichzeitig (z. Bsp. zu Testzwecken) der selbe Monat abgerechnet wird.

Der Hinweis von KP bezog sich darauf, dass es im Allgemeinen leichter ist, wenn man sich die Daten in Lodas holt und somit auch einen Lodas Datenbestand für eine Übergangszeit hat.

Der Fehlerhinweis LN06540 erscheint beim Abruf der UV-Stammdaten für 2017.

Könnten Sie dadurch die Stammdaten BG für 2017 nicht abrufen? Es könnte sein, dass der Vorberater nicht nur 2016, sondern auch 2017 abgerufen hat. Dann könnte ich mir diese Hinweis vorstellen. In einem solchen Fall müsste der Vorberater 2017 wieder stornieren und für 2016 einen Meldegrund angeben.

Unter Punkt 5.1 des folgenden Dokuments finden Sie zu den Meldegründen an die BG weitere Hinweise:

Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Stuhlemmer,

die Installation von LODAS ist nicht erforderlich.

Anbei noch zwei Ergänzungen zum Beitrag von T. Reich:

Die Vorjahre können Sie über eine Lohn-Archiv-DVD einsehen, welche der Vorberater über LODAS oder auch die DATEV auf Grund des Mandantenübertrags für Sie abrufen kann.

Eine ELStAM-Abmeldung ist nicht erforderlich. Da es sich um einen Systemwechsel handelt ist eine ELStAM-Ummeldung erforderlich.

Diese stoßen Sie in Lohn und Gehalt über Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte… an.


Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 20.01.2017 16:37:47 von Michaela_Riedel
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