Hallo @Nettofeger2020, Praktikanten gehören dem Personenkreis der Beschäftigten an, die in die Unfallversicherung einbezogen und für die Meldungen nach § 28a ff SGB IV i. V. m. der DEÜV zu erstatten sind. Von daher hat der Arbeitgeber eine Meldung unter Verwendung des Personengruppenschlüssels „190“ (Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind) abzugeben. Diese Information finden Sie in LEXinform im Dokument 5300433 - Praktikanten - Lexikon Lohn und Personal unter Abschnitt 15.
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