Hallo, haben Sie rückwirkend eine neue Steuernummer erfasst oder ab dem aktuellen Monat? Wenn dies rückwirkend erfolgen ist, greift die Steuernummer für zurückliegende Monate erst mit einer Abrechnung. Für eine Änderung der Steuernummer im aktuellen oder in einem zukünftigen Monat, wird die neue Steuernummer auch ohne Abrechnung verwendet. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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