Hallo, wir sind noch nicht auf die neue Variante "JA nach Kontenzwecken" umgestellt. Da wir auch unsere Berichte in Abschlussprüfung Comfort derzeit noch nicht anpassen konnten, stellt sich für uns die Frage, wie wir es bewerkstelligen können, auch nach der Umstellung noch auf altem Wege (also mit Gliederungstabellen) zu arbeiten. Gehört, aber nicht explizit gelesen hatten wir, dass, wenn man den Jahresabschlussteil in Kanzlei-Rechnungswesen noch vor der Umstellung auf Basis von Gliederungstabellen eröffnet, man auch danach noch auf der alten Basis mit Gliederungstabellen arbeiten kann und dies auch für Abschlussprüfung Comfort gilt. Ist diese Aussage richtig, oder wird jeder Bestand automatisch umgestellt auf Kontenzwecke? Wenn dem so ist, dass bei vorheriger Anlage vor Umstellung weiter auf Basis von Gliederungstabellen gearbeitet werden kann, wie verhält es sich dann mit Neuanlagen auf Basis von Kontenzwecken und den Berichtsvorlagen in Abschlussprüfung Comfort? Ein Bericht wird dann ja sicherlich nicht für beide Arten der Abschlusserstellung geeignet sein. Ist in diesem Fall ein Bericht auf Basis Gliederungstabellen und eine Kopie auf Basis von Kontenzwecken notwendig? Vielen Dank bereits vorab für ein Feedback.
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