Liebe Julia, für mich wird hier nur die Lieferzeit und die Lieferkosten reduziert, denn es handelt sich eigentlich um ein simples Streckengeschäft. Normalerweise kauft GmbH Z bei GmbH & Co. KG XY ein, wird beliefert und liefert dann selbst an den Käufer, der ganz normaler Kunde von GmbH Z ist. Dabei berechnet GmbH & Co. KG XY Lieferkosten an GmbH Z und die wiederum Lieferkosten an den Käufer. Somit entstehen 2x Lieferkosten und 2x Lieferzeit. Durch das Streckengeschäft - GmbH & Co. KG XY liefert direkt an den Käufer - entfällt wie gesagt eine Lieferzeit und einmal Lieferkosten. GmbH & Co. KG XY sollte dabei nicht als Lieferant gegenüber dem Kunden auftreten, sondern im Namen von GmbH Z liefern. "Das heißt durch die Rechnungsstellung an die GmbH hat die KG also auch ihr gegenüber Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wohingegen der Anspruch auf Lieferung ja dann der Käufer hat..." => Ja, denn GmbH Z kauft die Ware ja ein - ein ganz normaler Handel. Käufer zahlt an GmbH Z, GmbH Z zahlt an GmbH & Co. KG XY. Natürlich solle GmbH Z dem Käufer keine Rechnung schicken, in der der Einkaufspreis steht, also der Verkaufspreis von GmbH & Co. KG XY, sondern den eigenen (hoffentlich höheren 😉 ) Verkaufspreis. Wenn hier vereinbart wurde, dass GmbH Z die Stühle zum gleichen Preis verkaufen muss, wie GmbH & Co. KG XY auf der eigenen Homepage, dann sollte die Rechnung, die GmbH & Co. KG XY and GmbH Z schickt, aber niedrigere Preise enthalten, sonst macht GmbH Z keinen Gewinn... Liebe Grüße Bernd
... Mehr anzeigen