Hallo, in der Regel werden alle Änderungen der Betriebsdaten automatisch mit dem Datenübermittlungsverfahren zur Betriebsdatenpflege gemeldet. Wenn Sie Betriebsdaten des Mandanten geändert haben und keine Auswertung 139 DÜ-Protokoll Betriebsdaten erhalten, dann prüfen Sie folgende Punkt: Prüfen Sie das Fehler- und Hinweisprotokoll und ergänzen Sie ggf. fehlende Angaben für die Datenübermittlung der Betriebsdaten. Prüfen Sie das Änderungsdatum für die Betriebsdatenpflege (TT.MM.JJJJ) unter Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Adresse bzw. Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe. Prüfen Sie, ob die Auswertungen 138 und 139 angelegt sind. In der Spalte Datenübermittlung muss die Auswertung 138 auf DÜ an Institutionen geschlüsselt sein. Sind alle Angaben korrekt, dann gibt es einige Besonderheiten, bei denen keine Datenübermittlung der Betriebsdatenpflege stattfindet. Dies betrifft die Datenübermittlung Betriebsdatenpflege bei ausländischer Mandantenanschrift, bei Neuanlage des Mandanten und Änderung der Adressdaten des Mandanten. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008910 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege wird nicht durchgeführt1008910 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege wird nicht durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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