Ja der Verlust ist da, denn geregelt ist ja während KUG werden Feiertage nicht voll bezahlt, sondern nur in Höhe von KUG. In deinem Sollbrutto sind die Feiertage inkl. Wenn Du Dir die Berechnung des Sollentgelts anschaust wird hier KUG berechnet auf das komplette Sollbrutto (inkl der Feiertage). Angenommen ich hab ein Sollbrutto in Höhe von 2500,- Euro ( inkl beider Feiertage, die zusammen ca. 250,- Euro betragen), KUG auf 2500,- (StKl 1 kein Kind) beträgt 1018,87 Euro. In den 1018,87 sind die Feiertage mit drin. Man müsste eigentlich sagen, Sollbrutto abzüglich zwei Feiertage ergibt mein Soll für KUG, in dem Fall dann nur noch 2250,- anstatt 2500,- (Weil die Bundesagentur Feiertage nicht übernimmt). KUG für 2250,- beträgt 938,48 Euro. 1018,87 abzüglich 938,48 = 80,39 Euro für die beiden Feiertage. Ich hoffe jetzt hab ich mich verständlicher ausgedrückt
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