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Feiertag und Kurzarbeit - hohes fiktives Entgelt berechnet

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letzte Antwort am 19.05.2020 14:00:27 von bassman72gm
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Aphelochairos
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Nachricht 1 von 21
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Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen, Datev Hotline ist überlastet und schriftliche Anfrage habe ich schon vor einiger Zeit gestellt, aber bisher konnte mir da auch niemand helfen.

Wir haben Mitarbeiter, die zu 100% in Kurzarbeit sind und über der Verdienstgrenze in der SV liegen. Rechne ich nun im April die 2 Feiertage ab, erhalten die Kollegen 300 EUR weniger ausgezahlt, als ohne Feiertag. Das FeiertagsKUG liegt bei 227 EUR, es kann also nicht an der Steuer liegen (die auf Feiertagskug berechnet wird).

Schaut man sich die Auswertung 102 an, kommt man auch schnell drauf, woran es liegt: für die 2 Feiertage wird dem Kollegen ein IST-Entgelt in Höhe seines normalen Verdienstes angerechnet. Also ein fiktives Ist-Entgelt, als wäre er nicht in Kurzarbeit. Dadurch verringert sich natürlich die Differenz aus Soll/Ist entgelt entscheidend. Aber: er bekommt ja für dei Feiertage nur die 227 EUR Feiertags-KUG und nicht den sonst üblichen Lohn. ISt das rechtens? Hat jemand hier schon mal Kurzarbeit und Feiertagsentelt berechnet gür Kollegen die über der SV-Grenze verdienen und kann mir einen Hinweis geben?

Es kann doch nicht richtig sein, dass jemand 300 EUR weniger bekommt, nur weil der Monat April 2 Feiertage hat?

Vielen Dank für jeden Hinweis/Hilfestellung!

Grüße Chris

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 21
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Hallo Chris,


zur Klärung von rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.


Die grundsätzliche Berechnung von Feiertagsentgelt in Höhe von KUG finden Sie unter Punkt 3.3 der Dokumentennummer 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)".

 

Dort finden Sie ein verlinktes PDF-Dokument, in dem das Berechnungsschema für diesen Fall aufgezeigt wird.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lorenzbro
Einsteiger
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Nachricht 3 von 21
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Wir haben das gleiche Problem, allerdings ist es aus unserer Sicht kein rechtliches Anliegen.

 

Laut des Info-Dokumentes mit der Berechnung für den Feiertagslohn in Höhe des KUG darf hier nur die gekürzte Arbeitszeit, also die Stunden, die tatsächlich geleistet wurden, in die Berechnung des Ist-Entgeltes mit einfließen.

 

Bei den Lohnabrechnungen, bei denen die Ausfallquote geringer ist als 100%, funktioniert das auch.

 

Allerdings wird bei den Abrechnungen, bei denen die Ausfallquote bei 100% liegt, für das Ist-Entgelt der fiktive Feiertagslohn in Höhe KUG berücksichtigt, sodass letztendlich zu wenig Feiertagslohn in Höhe KUG berechnet wird.

 

Viele Grüße

lorenzbro

 

Susanne1
Beginner
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Nachricht 4 von 21
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Hallo,

ich habe das gleiche Problem. Zwar liegen die Gehälter der Mitarbeiter nicht über der BBG aber das Problem ist das gleiche: wenn ich die beiden Feiertage mit Feiertags-Kug abrechne kommt weniger raus, als hätte der Monat keine Feiertage. Ich habe die PDF-Datei der Datev gelesen, schon im letzten Monat. Ich verstehe aber nach wie vor nicht, warum für die Feiertage ein fiktives IST-Entgelt zugrunde gelegt wird.

In § 2 Abs. 1 EFZG steht, dass der AN das Entgelt erhalten muss, das er ohne den Arbeitsausfall wegen des Feiertags erhalten hätte. Das wäre (evtl. ein "normales" anteiliges Gehalt) und Kurzarbeitergeld. Warum ist dieses Kurzarbeitergeld am Feiertag niedriger?

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 21
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Hallo, 


die Ermittlung des Kurzarbeitergelds können Sie der Auswertung 102 Bruttosoll-/Istentgeltermittlung entnehmen. Prüfen Sie, ob alle relevanten Lohnarten ins Sollentgelt einfließen und ob bei dem Arbeitnehmer die korrekte Entlohnungsform (Stundenlohn / Gehaltsempfänger) geschlüsselt ist. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Aphelochairos
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Nachricht 6 von 21
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Hallo Herr Stein,

 

die Auswertung 102 habe ich geprüft. Es sind alles Gehaltsempfänger und als solche geschlüsselt. Knackpunkt ist, dass der Mitarbeiter bei Berechnung der Differenz Soll/Ist-Entgelt so gestellt wird, als hätte er statt des Feiertags-KUG sein ganz normales Gehalt für die 2 Feiertage erhalten. Dadurch wird die Differenz zwischen Soll und Ist deutlich kleiner, als sie eigentlich ist.

Das Soll-Entgelt wird richtig angegeben, aber das Ist-Entgelt ist viel zu hoch.

Mit freundlichen Grüßen

Chris

Jennifer_Kurth
Beginner
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Nachricht 7 von 21
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Ich habe in meinen Abrechnungen ebenfalls dieses Problem. Bei der Ermittlung vom Ist-Entgelt wird der fiktive Feiertagslohn aufgeführt, den der Mitarbeiter aber definitiv nicht bekommt. Er erhält ja die Feiertage in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Diese Berechnung hat für den Mitarbeiter negative Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld und das ist meines Erachtens nach nicht richtig.

 

Hat hier schon irgendjemand eine Lösung dazu?!

 

Viele Grüße

 

Jenny

Jennifer_Kurth
Beginner
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Nachricht 8 von 21
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Ich habe da gerade einen Gedankengang, der evtl. erklären würde warum die Feiertage auf der IST Seite in voller Höhe einbezogen werden. In meinem Sollbrutto sind die beiden Feiertage ja auch mit drin. Da die Feiertage nicht ins KUG fallen und von der Bundesagentur getragen werden, sondern vom AG werden die Feiertage fiktiv mit in die IST Berechnung genommen, somit hätten wir quasi plus minus null.

Da wahrscheinlich keiner das Sollbrutto um zwei Feiertage kürzt, diese ja dann automatisch in die KUG Berechnung fließen (was ja nicht richtig ist) schafft man die Kürzung über die IST Berechnung.

 

Ich hoffe ich habe meinen Gedankengang verständlich rüber gebracht.

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Aphelochairos
Beginner
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Nachricht 9 von 21
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Hallo Jennifer,

danke für Dene Antwort. Das wäre die Lösung, wenn der AG tatsächlich normalen Arbeitslohn für die Feiertage zahlen würde. In meinem Fall wird aber für die Feiertage das reduzierte Feiertags-KUG bezahlt. Und trotzdem wird das höhere fiktive Ist angesetzt. Also leider nicht plus minus Null. Sondern für den Arbeitnehmer ein erheblicher Verlust. Das Rätsel scheint aber leider niemand lösen zu können.

 

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lorenzbro
Einsteiger
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Nachricht 10 von 21
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Hallo,

 

hier unter dem Link habe ich vielleicht die Lösung: KUG Vollausfall Ist-Entgelt bei Feiertag falsch berechnet 

 

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du das gleiche Problem, das wir hatten. Letztendlich ist es bei uns allerdings "nur" ein Darstellungsproblem im Auswertungsprogramm gewesen; die Berechnung selbst scheint richtig zu laufen.

Bei dem Link habe ich das noch einmal ausführlicher erläutert.

 

Ich hoffe, Dir damit helfen zu können.

 

Viele Grüße

Lorenz

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Aphelochairos
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Nachricht 11 von 21
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Hallo Lorenz,

vielen Dank für die Antwort. Mein Problem ist leider etwas anders gelagert: das Feiertags-KUG wird korrekt berechnet. Das KUG für die restlichen Tage ist mM nach zu niedrig, weil bei der Berechnung des Lohnausfalls nicht das Feiertags-KUG, sondern das "normale" Gehalt als IST angesetzt wird. Das normale Gehalt bekommt er aber gar nicht, sondern das deutlich niedrigere Feiertags-KUG.

Dadurch schrumpft natürlich rechnerisch der Lohnausfall und das KUG somit auch. Und der MA bleibt auf einer erheblichen Differenz sitzen...

Viele Grüße

Chris

 

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Jennifer_Kurth
Beginner
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Nachricht 12 von 21
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Ja der Verlust ist da, denn geregelt ist ja während KUG werden Feiertage nicht voll bezahlt, sondern nur in Höhe von KUG.

In deinem Sollbrutto sind die Feiertage inkl. Wenn Du Dir die Berechnung des Sollentgelts anschaust wird hier KUG berechnet auf das komplette Sollbrutto (inkl der Feiertage).

 

Angenommen ich hab ein Sollbrutto in Höhe von 2500,- Euro ( inkl beider Feiertage, die zusammen ca. 250,- Euro betragen), KUG auf 2500,- (StKl 1 kein Kind) beträgt 1018,87 Euro.  In den 1018,87 sind die Feiertage mit drin. Man müsste eigentlich sagen, Sollbrutto abzüglich zwei Feiertage ergibt mein Soll für KUG, in dem Fall dann nur noch 2250,- anstatt 2500,- (Weil die Bundesagentur Feiertage nicht übernimmt). KUG für 2250,- beträgt 938,48 Euro.

1018,87 abzüglich 938,48 = 80,39 Euro für die beiden Feiertage.  

 

Ich hoffe jetzt hab ich mich verständlicher ausgedrückt

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lorenzbro
Einsteiger
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Nachricht 13 von 21
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Hallo Chris,

 

wir hatten auch so unsere Probleme mit der Abrechnung der Feiertage; unseres Erachtens nach ist das allerdings korrekt so, da er ja für die beiden Tage bereits bezahlt wurde (zwar in verminderter Höhe in Form des Feiertags-KUG), allerdings scheint dies so richtig berechnet zu werden. Er bekommt ja auch für die Feiertage nicht 2/30 des Gehalts an KUG, sondern bspw. 16/176 (nach Stunden berechnet).

 

Ich hoffe, mein Gedankengang ist einigermaßen verständlich.

 

Viele Grüße

Lorenz

 

 

 

 

 

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Aphelochairos
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In dem genannten Beispiel kommt aber doch das raus, was man erwarten würde? Für 2500 EUR gibt es 1018,87 KUG, der MA bekommt 938.48 + 80.39= 1018,87 EUR. Wenn ich das so hinbekommen würde, wäre ich glücklich 🙂

 

Wenn jemand über der Verdienstgrenze liegt müßte er nach Tabelle mit Kind und Steuerklasse 1 ca 2400 EUR bekommen. Wenn ich das bei der Datev abrechne und keine Feiertage angebe, kommt das auch so raus. Gebe ich 2 Feiertage an, so wie es in der Anleitung steht, kommt zwar das Feiertags-KUG in der erwarteten Höhe raus, aber leider nicht das KUG.  Da gibt es dann 227 EUR Feiertags KUG und da 2000 EUR KUG. Und das verstehe ich nicht.

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Aphelochairos
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Hallo Lorenz,

 

vielen Dank für die Geduld! Ich werde es wohl so akzeptieren müssen, verstehen kann ich es nicht. Ich hätte erwartet, dass folgendes zutrifft:

 

KUG nach Liste = 2400 EUR. Feiertags-KUG 220 EUR. Dann bekommt Mitarbeiter KUG 2.180 EUR + FeiertagsKUG 220 EUR, in Summe 2.400.

 

Bei mir bekommt er aber nur 1.900 EUR KUG und 220 EUR Feiertags-KUG in Summe 2.120 EUR. Die Differenz ist mir einfach rätselhaft 😞

 

Viele Grüße

Chris

 

bodensee
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Schauen Sie sich die Auswertung 102 genau an. 

 

Das Problem ergibt sich dadurch dass Feiertags KUG 220 EUR  zu einem fiktiven Bruttolohn führt. Dieser fiktive Bruttolohn führt zu einem pauschalierten Netto, dies entspricht offensichtlich nicht dem Brutto Feiertags KUG.  Dieses pauschalierte Netto wird vom KUG abgezogen. 

 

Bei mir waren das sehr geringe Auswirkungen 4 EUR im Fall1 , 0,90 cent in Fall 2. 

 

Der Knackpunkt der mir auch nicht klar war ist die quasi das das Feiertags KUG zu einem pauschalierten Netto führt welches das KUG kürzt und dies nicht identisch ist mit dem tatsächlich auf Stundenbasis berechneten Feiertrags KUG. 

 

Schwer beschreibbar, sie müssen tatsächlich die Rechenschritte auf der Auswertung 102 zum fiktiven Istentgelt des Monats April durchführen, dann wird es klar wie gerechnet wird. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Aphelochairos
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Den Rechenweg kann ich schon nachvollziehen, nur nicht, ob der Rechenweg so korrekt ist. Immerhin wird ein Ist-Entgelt unterstellt, das kein Ist-Entgelt ist, weil der MA es in der Höhe nicht bekommt.

 

Warum nimmt man da nicht das tatsächliche Entgelt? Nämlich die 220 EUR, die als IST bezahlt werden?

 

Bei 90 ct Differenz wäre ich auch nicht besorgt, aber fast 300 EUR , das möchte man den Menschen dann schon gern erklären können, warum die fehlen. Und auch sicher sein, dass es korrekt ist, dass die 300 EUR fehlen.

Ich finde es wirklich frustrierend, scheinbar haben ja noch mehr Leute das Problem, halt mit geringeren Differenzen. Das muss die DATEV doch erklären können, warum sie den Rechenweg programmiert haben, wie er ist.

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bodensee
Experte
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Nachricht 18 von 21
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Hängen Sie doch mal die Auswertung 102 anonymisiert hier in die community. 

 

Ich befürchte das die hohe Differenz bei Ihnen tatsächlich am hohen Kurzarbeitergeld liegt. 

 

Wie gesagt bei mir 4 EUR da ging es um ein Bruttolohn (Teilzeit) von 1540,-- EUR. 

 

Das Problem wird das fiktive Istentgelt sein was zur Kürzung des KUG führt.  Auf der Homepage  der Arbeitsagentur gibt es umfangsreiches Material zu diversen Konstellationen und Berechnungen habe zwar auf die schnelle nichts gefunden aber ich bin mir ziemlich sicher das dort auch das Feiertagsprozedere mit dem fiktiven Istentgelt aufgeführt wird. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Aphelochairos
Beginner
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Nachricht 19 von 21
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Ich glaube ich habs, folgendes ist von der Seite des Arbeitsamtes:

 

Feiertagslohn in Höhe des Kug

Wurde innerhalb eines Anspruchszeitraums die Entgeltfortzahlung an Feiertagen  wegen der Kurzarbeit im Betrieb auf den Betrag des Kug reduziert (abhängig von tarif-/arbeitsrechtlicher Regelung), ist bei unverändertem Soll-Entgelt das Ist-Entgelt einzutragen, das um den gekürzten Betrag erhöht wird.

 

Vielen vielen Dank! Ist zwar nicht schön, aber damit kann ich dann immerhin erklären, warum ich es so abgerechnet habe.

AG2020
Beginner
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Hallo!

 

könnten Sie mir vl. helfen, wie in diesem Beispiel fiktives Feiertags -KUG ausgerechnet wird?

 

Nach allen Beispielen in DATEV sollte es doch so gerechnet werden:

2677,88  € / 173,33 Std. * 13,34 Std.

Dann komme ich aber auf 206,10 € und nicht auf 212,37 € wie in der Auswertung?

 

Verstehe ich etwas falsch oder ist das Einstellungssache??

 

Vielen Dank im Voraus!

 

 

bassman72gm
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Hallo Darf ich Ihnen eine Abrechnung anheften??

Bei mir ist es das selbe Problem. 

Es wird ein fiktiver Entgelt für Feiertage abgerechnet.

Dieses wird vom Gesamt pausch. Netto abgezogen.

Als nächstes wird dann das Gesamt. puaschl. durch die Gesamtstunden dividiert und mit den Feiertagsstunden multipliziert.

Dann wird aber nicht dieser Betrag vom gesamt. Netto abgezogen, sondern das fiktive Feiertagsentgelt.

Das ist doch falsch oder??

 

Danke für eine Antwort

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letzte Antwort am 19.05.2020 14:00:27 von bassman72gm
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