Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen, Datev Hotline ist überlastet und schriftliche Anfrage habe ich schon vor einiger Zeit gestellt, aber bisher konnte mir da auch niemand helfen.
Wir haben Mitarbeiter, die zu 100% in Kurzarbeit sind und über der Verdienstgrenze in der SV liegen. Rechne ich nun im April die 2 Feiertage ab, erhalten die Kollegen 300 EUR weniger ausgezahlt, als ohne Feiertag. Das FeiertagsKUG liegt bei 227 EUR, es kann also nicht an der Steuer liegen (die auf Feiertagskug berechnet wird).
Schaut man sich die Auswertung 102 an, kommt man auch schnell drauf, woran es liegt: für die 2 Feiertage wird dem Kollegen ein IST-Entgelt in Höhe seines normalen Verdienstes angerechnet. Also ein fiktives Ist-Entgelt, als wäre er nicht in Kurzarbeit. Dadurch verringert sich natürlich die Differenz aus Soll/Ist entgelt entscheidend. Aber: er bekommt ja für dei Feiertage nur die 227 EUR Feiertags-KUG und nicht den sonst üblichen Lohn. ISt das rechtens? Hat jemand hier schon mal Kurzarbeit und Feiertagsentelt berechnet gür Kollegen die über der SV-Grenze verdienen und kann mir einen Hinweis geben?
Es kann doch nicht richtig sein, dass jemand 300 EUR weniger bekommt, nur weil der Monat April 2 Feiertage hat?
Vielen Dank für jeden Hinweis/Hilfestellung!
Grüße Chris
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