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Provision nachberechnen nach Rentenbeginn

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letzte Antwort am 22.08.2022 15:50:52 von TN
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Jennifer_Kurth
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Hallo ihr Lieben,

 

folgendes Problem:

 

Ein MA ist zum 31.07.2022 ausgeschieden, weil er die Regelaltersrente erreicht hat. Abrechnung Juli 2022 erfolgte ganz normal. Nun ist es so, dass er für Juli noch eine Umsatzprovision erhält. Ich wollte diese Bezüge nun nachberechnen und Lohn und Gehalt meckert bezüglich der Beitragsgruppenschlüssel, erstellt folglich auch keine Abrechnung.

 

Ich habe bei dem Mitarbeiter "letzter abzurechnender Monat" auf August 2022 gesetzt und die Bezüge über Bewegungsdaten im Juli 2022 nacherfasst.

 

Habe ich einen Denkfehler?? Es handelt sich bei den Provisionen um normalen Arbeitslohn, st- und sv- pflichtig. Rein theoretisch dürfte das Programm für Juli 2022 doch gar nicht meckern. Der Rentenbeginn war zum 01.08.2022.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

 

Jenny

TN
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Mit welcher Gültigkeit wurde denn der Rentner-Beitragsgruppenschlüssel hinterlegt?

Nicht ab 08/2022???

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Jennifer_Kurth
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Ich habe die Beitragsgruppen nicht geändert.

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TN
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Was sagt nochmal das Verarbeitungsprotokoll?

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Jennifer_Kurth
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Fehler #LN03533
Der Beitragsgruppenschlüssel in der AV ist 'Voller Beitrag', der Arbeitnehmer hat aber die Regelaltersgrenze
gem. § 235 SGB VI bereits erreicht.
» Prüfen Sie den Sachverhalt und korrigieren Sie ggf. den Beitragsgruppenschlüssel-AV unter Stammdaten |
Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten bzw. die Versicherungsnummer und das Geburtsdatum unter
Stammdaten | Personaldaten.

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TN
Fachmann
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Na dann ist die Sache doch klar: Der AN ist nicht mehr AV-pflichtig und muss dahingehend umgeschlüsselt werden.

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Jennifer_Kurth
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Aber im Juli war er das ja noch. Und ich möchte ja Anprüche aus Juli nachberechnen. Oder ist das dann irrelevant?

Ich hab das rein interessehalber mal so abgerechnet, dann wird weine Probeabrechnung erstellt, aber mit einem Hinweis auf die Rentenversicherung.

 

Ich habe eigentlich gedacht, ich rechne ganz normal mit 1111 ab, so wie die Ursprungsabrechnung Juli.

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Jennifer_Kurth
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Ich glaub auf die Lösung gekommen zu sein 🙂

Die Schlüsselung für die Rente bezieht sich nur auf den Abrechnungsmonat August. Die Nachberechnung für Juli wird ganz normal der SV unterzogen, so wie die ursprüngliche Juli Abrechnung.


Ich habe glaub ich zu kompliziert gedacht und nicht richtig hingeguckt.

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

TN
Fachmann
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Der Text aus dem Verarbeitungsprotokoll gilt für den Monat, der im Verarbeitungsprotokoll vor dem Hinweis steht.

Rentenbeginn ist nicht = Beginn Regelaltersrente

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letzte Antwort am 22.08.2022 15:50:52 von TN
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