Hallo, eine Mehrfachbeschäftigung im Sinne der SV liegt dann vor, wenn es mehrere SV-pflichtige Arbeitsentgelte gibt. Minijobs sind dabei nicht gemeint, die sind ja keine regulären sv-pflichtigen Beschäftigungen. Haken bitte rausnehmen. Relevant sind Mehrfachbeschäftigungen insbesondere dann, wenn die Entgelte der beiden Arbeitgeber zusammen mind. eine der beiden BBGen überschreiten. Wenn Sie den Haken setzen, geht Lodas sicherlich davon aus, dass anderweitig mindesten 520,01 Euro verdient werden und das Entgelt beider AG damit über den 2000 Euro liegt >> keine Anwendung Midijob-Berechnung. LG
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