Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer war vom 23.07.-30.07.2024 krank geschrieben. Durch verschiedene anrechenbaren Vorerkrankungszeiten hat er für einen Tag (30.07.2024) Krankengeld bezogen.
Ab 31.07.-23.09.2024 hat der AN wieder voll gearbeitet.
Jetzt geht er ab Morgen, den 24.09.2024 in Reha.
Da er die 42 Lohnfortzahlungstage bereits am 29.07.2024 erreicht hat, müsste er jetzt doch Übergangsgeld bekommen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was ich für die Erstellung der EEL-Bescheinigung bei
Beginn Arbeitsunfähigkeit ?? (24.09.2024 Reha-Beginn?) und bei
letzter bezahlter Tag vor EEL (23.09.2024??) eintragen soll.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, ob die von mir genannten Datumsangaben passen.
Vielen Dank.
Hallo @Kama ,
auch wenn das entbehrlich scheint: Sie sollten auf alle Fälle bei der Krankenkasse die ggf. anrechenbaren Vorerkrankungen zur aktuellen AU (ab 24.09.2024) abfragen. Ich kenne Fälle, da waren auf die Reha keinerlei Vorerkrankungen anrechenbar, obwohl die Reha genau für diese Leiden verordnet und bewilligt wurde.
Wenn feststeht/die Krankenkasse bescheinigt, dass keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht, würde ich die Erfassung so vornehmen, wie von Ihnen angedacht:
AU ab 24.09.2024
letzter bezahlter Tag: 23.09.2024
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.