Hallo,
ich möchte bei einem AN den Zuschuss zum KUG erfassen. Hierzu nehme ich ja generell die StLA 415.
Wie sieht es aber bei Grenzgängern aus?
Wenn ich StlA 415 verwende ist diese ja steuerpflichtig. Bei meinem Grenzgänger sind die Bezüge aber nach dem DBA steuerfrei. Welche Schlüsselung bei der Lohnart im Feld Steuer- u. SV-Behandlung muss ich hier nehmen?
Die Schlüsselung 24 kann ich ist ja steuerfrei aber sv-pflichtig??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. mit dem Finanzamt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG